Wasser- und Bodenschutzrecht

Der Fachbereich Wasserrecht und Bodenschutz als untere Wasser – und Bodenschutzbehörder des Landkreises Günzburg hat die Aufgabe, die wichtigen Lebensgrundlagen zu schützen und mögliche Gefahren für die Gewässer abzuwehren.

Regenwasser

… einfach in den Kanal abzuleiten ist bequem, aber aus Umweltgründen nicht empfehlenswert. Hochwasserspitzen in den Flüssen entstehen auch dadurch, dass Regenwasser aus befestigten Flächen und Dächern schnell in den Kanal und von dort in die Gewässer gelangt. Viel sinnvoller ist es, das Regenwasser – wo möglich – zu versickern und Flächen erst gar nicht zu versiegeln. So wird Hochwasser auf natürliche Weise vermindert.

In vielen Fällen ist eine Erlaubnis zum Versickern nicht mehr erforderlich. Auch Sie können etwas für die Umwelt tun, wenn Sie Regenwasser fachgerecht versickern oder sinnvoll nutzen! Damit eine Regenwasserversickerung das Grundwasser nicht durch Schadstoffe belasten kann, müssen aber einige wichtige Hinweise beachtet werden.

Schmutzwasser

… entsteht durch Gebrauch von sauberem Wasser in Küche, Bad, Toilette und Waschküche. So fallen täglich in jedem Haushalt hunderte Liter Schmutzwasser an. Zur Sicherung der Hygieneverhältnisse im Wohnbereich und zum Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers vor Verschmutzung muss das häusliche Abwasser ordnungsgemäß beseitigt und gereinigt werden.

Zur Abwasserbeseitigung sind die Gemeinden durch das Bayerische Wassergesetz verpflichtet. 2013 waren mehr als 97 % der ca. 120.000 Landkreisbewohner an insgesamt 15 kommunale Kläranlagen angeschlossen, 6 Zweckverbände unterstützen die Gemeinden bei der Abwasserreinigung und sind stets bemüht die Kläranlagen auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.

Trotz der in einigen Gemeinden zum Teil umfangreichen Kanalbaumaßnahmen und -sanierungen, ist es nicht möglich, alle Einzelanwesen im ländlichen Raum an die kommunale Abwasserbeseitigung anzuschließen. In diesen Bereichen ist eine Abwasserentsorgung von einzelnen Anwesen (siehe Liste „Bezeichnete Gebiete“) durch Kleinkläranlagen erforderlich, für die unmittelbar der betroffene Bürger verantwortlich ist.

Das Bundesbodenschutzgesetz und das Bayerische Bodenschutzgesetz sollen nachhaltig die Funktion des Bodens sichern oder wiederherstellen. Zu den Aufgaben des Landratsamtes im Bereich des Bodenschutzes gehören z. B. Maßnahmen nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen, die Erkundung von Altlastverdachtsflächen sowie rechtliche Umsetzung von Untersuchungen und Sanierungen von Altlasten und schädlichen Bodenverunreinigungen. Das Landratsamt erteilt auch Auskünfte aus dem amtlichen „Altlastkataster“ des Freistaats Bayern.

Altlasten können z. B. ehemalige Mülldeponien, ehemalige Militärstandorte oder ehemalige Industriestandorte sein, wo Gefahren für Umwelt und Mensch durch Verunreinigungen in Boden und Grundwasser lauern können. Bei der Beurteilung von Fällen werden in Zusammenarbeit mit Fachgutachtern und Fachbehörden die Belastungspfade Boden-Mensch, Boden-Wasser und Boden-Nutzpflanze betrachtet.

Der Klimaschutz und die Kosten fossiler Energieträger veranlassen eine Vielzahl von Eigenheimbesitzern und Gewerbeunternehmen, die umweltverträgliche Nutzung der oberflächennahen Erdwärme in Betracht zu ziehen.

Mit der Nutzung von Erdwärme entsteht, wie bei jeder Bohrung, eine potentielle Gefahr für das Grundwasser, z. B. durch Eindringen von Schadstoffen. Auch können Bodenverwerfungen auftreten. Dies zeigen nicht nur die in zahlreichen Medien dokumentierten Schadensfälle der letzten Zeit, wie in Staufen und Schorndorf.

Aus diesem Grund ist eine wasserrechtliche Prüfung der jeweiligen Vorhaben durch das Landratsamt in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt bzw. einem privaten Sachverständigen unumgänglich.

Der Landkreis Günzburg wird von zahlreichen Flüssen durchströmt. Zur Donau fließen u. a. die Günz und Mindel samt kleiner Mindel in ihren in der Eiszeit entstandenen Tälern. Kleinere Flüsse sind die Kammel (auch Kammlach genannt), die Nau, die Biber, die Zusam, die Flossach, der Krumbach, die Kötz und 3 Flüsschen, die alle den Namen Hasel (auch Haselbach genannt) tragen. Zahlreiche kleinere Bäche, wie z. B. der Bubesheimer Bach, fließen diesen Flüssen zu. Die Flusstäler prägen in malerischer Weise die sehr abwechslungsreiche landschaftliche Charakteristik des Landkreises Günzburg.

Übrigens, im Landkreis Günzburg erzeugen ca. 80 Wasserkraftwerke Strom mit einer Leistung von 34.500 kW. Allein die 3 Anlagen an der Donau bei Leipheim, Günzburg und Offingen liefern jährlich ca. 144.000 MW-Stunden pro Jahr.

Das Landratsamt Günzburg unterstützt den Hochwasserschutz auf vielfältige Weise. Unter vielem anderen genehmigt und überwacht das Landratsamt in Zusammenarbeit mit dem Wasserwirtschaftsamt die Hochwasserschutzprojekte und Ökoprojekte mit Rückhaltewirkung. Besonderes Augenmerk wird bei allen Projekten auf eine ökologische Ausführung gelegt. Das Landratsamt setzt auch Überschwemmungsgebiete amtlich fest.

Bei der Neuausweisung von Baugebieten wirkt das Landratsamt auf eine ökologische Regenwasserbeseitigung hin. Wenn Regenwasser versickert oder zurückgehalten wird, können Abflussspitzen und damit Hochwasser in den Gewässern vermieden werden.

Weitere Informationen finden Sie neben allgemeinen und rechtlichen Informationen zu den Überschwemmungsgebieten auch alle zugehörigen Karten und Bekanntmachungen.

Für Prüfungen an Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen sind Sachverständige nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) zu beauftragen.

Gutachten bei bestimmten Wasserrechtsverfahren und Bauabnahmen hat ein privater Sachverständiger der Wasserwirtschaft durchzuführen.

Wir informieren, welche Sachverständigen in der Nähe beheimatet und im Landkreis Günzburg tätig sind.

Die auf dieser Seite früher bekanntgemachte Liste der Vorhaben im Landkreis Günzburg, für die (als Ergebnis einer durchgeführten Vor-Prüfung) eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig ist, ist rückwirkend zum 1.1.2019 überholt durch das eingerichtete UVP-Portal.

Unser Landkreis ist reich an Baggerseen und Flüssen. An den meisten der ca. 250 Seen kann gebadet werden. Sieben unserer Seen sind sogar Badegewässer gemäß der EU-Richtlinie und werden – wie auch zahlreiche weitere Seen – vom Gesundheitsamt des Landratsamtes laufend auf gute Qualität geprüft. Erholungssuchende kommen in großer Zahl, weshalb Probleme und Konflikte nicht ausgeschlossen sind. Gefahren können entstehen durch den Kiesabbaubetrieb oder dadurch, dass sich Surfer und Badende oder Hund und Mensch in die Quere kommen. Das Landratsamt hat deshalb durch eine Verordnung den “Gemeingebrauch” geregelt.

Hierbei mussten unterschiedlichste Ansprüche an die Nutzung der Gewässer “unter einen Hut” gebracht werden. So können die meisten Seen und Flüsse im Landkreis Günzburg z. B. mit dem Ruderboot befahren werden. Auch für Surfer und Segler gibt es zahlreiche Möglichkeiten. “Schiffbare Gewässer” – das sind Gewässer, die mit Motorbooten befahren werden dürfen – sind im Landkreis allerdings nicht vorhanden.

44 Wasserschutzgebiete sichern im Landkreis Günzburg ein nitratarmes und auch ansonsten außergewöhnlich gutes Trinkwasser aus Flachbrunnen und Tiefbrunnen bis zu 250 m Tiefe. Aus der Donau wird Wasser für den Stuttgarter Raum entnommen.

Anders als z.B. im nahen Baden-Württemberg mit seiner umfassenden Fernversorgung kann im Landkreis Günzburg das Wasser aus ortsnahen Wasserfassungen der Gemeinden und Wasserzweckverbände entnommen werden. Dies spart erhebliche Kosten für die aufwendigen Fernleitungen und gibt ein kleines Stück von kommunaler Unabhängigkeit.

8 Wasserzweckverbände unterstützen die Gemeinden bei Ihren Aufgaben. Daneben gibt es eine private Genossenschaft zur Wasserversorgung und einen weiteren Wasserversorger. Insgesamt sind 33 Wasserversorger im Landkreis Günzburg tätig.

Im Downloadbereich finden Sie Informationen zu Gartenbrunnen mit Anzeigeformular und ein Formular für Grundwasserabsenkungen bei Bauvorhaben (“Bauwasserhaltung”).

Eine Übersicht über die Wasserschutzgebiete im Landkreis Günzburg mit den entsprechenden Verordnungen, Übersichts- und Schutzgebietskarten finden Sie unter dem nachfolgenden Link:

Wasserschutzgebiete