Denkmalschutz und Dorfentwicklung

Die Bayerische Verfassung verpflichtet Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Kunst- und Geschichtsdenkmäler zu schützen und zu pflegen. Im Sinne dieses Verfassungsauftrags hat der Bayerische Landtag 1973 das Bayerische Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) erlassen. Nach dem BayDSchG sind Denkmaleigentümer verpflichtet, ihre Baudenkmäler instand zu halten, instand zu setzen und sachgemäß zu behandeln. Denkmaleigentümer tragen somit auch Verantwortung für die Allgemeinheit.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ist die zentrale staatliche Fachbehörde für Denkmalschutz und Denkmalpflege. Zu den Kernaufgaben des BLfD gehören die Erforschung und Erfassung der Denkmäler, die fachliche Beurteilung geplanter Vorhaben an Denkmälern wozu auch Restaurierungsmaßnahmen an Gemälden, Skulpturen, Möbel und Textilien gehören und die fachliche Beratung von Eigentümern, Bauherrn und Architekten in Fragen von Denkmalschutz und Denkmalpflege. Die Überwachung von Ausgrabungen und beweglichen Bodendenkmälern zählt ebenso dazu.

Übergeordnete Dienststellen sind die Regierungen und das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, dem das Landesamt unmittelbar nachgeordnet ist. Der Vollzug des BayDSchG liegt bei den Unteren Denkmalschutzbehörden der Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Koordination der Denkmalpflege obliegt somit im Bereich des Landkreises Günzburg der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Günzburg.

Jede Landschaft hat im Wechselspiel mit der Umgebung, den jeweiligen klimatischen Bedingungen, den Lebens- und Wirtschaftsbedürfnissen der Bewohner sowie den Baumaterialien, die man vor Ort vorfand, ihren unverwechselbaren Baustil entwickelt. Im Landkreis Günzburg ist die mittelschwäbische Bauweise vorherrschend, die mit ihren traditionellen Bauformen und Baustoffen bis heute unser Orts-und Landschaftsbild prägt. Neuere, oftmals unbedacht aufgegriffene gestalterische Einflüsse sowie neuartige Baumaterialien verändern jedoch immer stärker die gewachsenen Dorfbilder.

Landschaftsgerechte Planungen sollen helfen, unsere Dörfer zu bewahren und baulich weiterzuentwickeln. Entscheidend für eine angemessene Gestaltung ist die Wahl eines guten Planers, der nach Ausbildung und praktischer Erfahrung in derart schwer zu beurteilenden Gestaltungsfragen das richtige Gespür hat.

Die Erhaltung von Denkmalen wird immer mehr zu einer wichtigen Aufgabe – die Zeit lässt sich nicht aufhalten! Deshalb geht es heutzutage nicht mehr nur um den Erhalt historischer Prunkstücke wie Schlösser und Kirchen, sondern ganz allgemein um Zeugnisse unserer lebendigen Vergangenheit. Gewachsene Stadt- und Ortsbereiche, Ensembles mit Wohnquartieren, Straßenzügen und Plätzen, aber vor allem auch Einzelbauten wie alte Bauern- oder Wohnhäuser bedürfen besonderer Anstrengungen zum Erhalt. Auch Kleinigkeiten wie ein geschmiedetes Wirtshausschild, eine alte Türe oder auch nur ein Türbeschlag können erhaltenswert sein – als Erinnerung an die handwerklichen Leistungen unserer Vorfahren.

Ein Denkmal – was ist das eigentlich?

Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

Baudenkmäler sind bauliche Anlagen oder Teile davon aus vergangener Zeit, die die genannten Voraussetzungen erfüllen, einschließlich ihrer historischen Ausstattungsstücke. Zu den Baudenkmälern kann auch eine Mehrheit von baulichen Anlagen (Ensemble) gehören, und zwar auch dann, wenn nicht jede einzelne dazugehörige bauliche Anlage die Voraussetzungen eines Denkmales erfüllt, das Orts-, Platz-oder Straßenbild aber insgesamt erhaltenswürdig ist.

Bodendenkmäler sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen.

Ein Denkmal liegt somit immer dann vor, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

In der Denkmalliste, die bei den Gemeinden und beim Landratsamt Günzburg aufliegt, werden die bisher bekannten Baudenkmale und Ensembles deshalb nur zur Klarstellung eingetragen und fortgeschrieben. Ein Objekt kann aber auch ein Denkmal sein, ohne in der Liste eingetragen zu sein.

Der Bayerische Denkmal-Atlas stellt zudem die Denkmäler auf der Grundlage amtlicher digitaler Kartenwerke dar, vermittelt Basisinformationen zu Lage, Ortszugehörigkeit, Art, Alter und Funktionen aller bekannten Denkmäler.

Ablauf einer Maßnahme im Denkmalschutz

Das Landratsamt Günzburg als Untere Denkmalschutzbehörde ist der erste Ansprechpartner, in Fragen rund um den Denkmalschutz. Die Untere Denkmalschutzbehörde arbeitet fachlich eng mit dem BLfD sowie der Kreisheimatpflege zusammen. Die Kreisheimatpflege berät und unterstützt diese Stellen hierbei. Zur Abstimmung von Maßnahmen an einem Baudenkmal finden monatlich Sprechtage mit den vorgenannten Fachleuten statt. Vor Ort kann dann die Maßnahme besichtigt, der erforderliche fachgerechte Ablauf der Maßnahme sowie die Finanzierungsmöglichkeiten besprochen werden.

Jede Maßnahme oder Eingriff an einem Denkmal ist zumindest erlaubnispflichtig nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG), wobei die Erlaubnis kostenfrei ist.

Der Antrag auf Erteilung einer denkmalpflegerischen Erlaubnis muss schriftlich über die Gemeinde bei der Unteren Denkmalschutzbehörde eingereicht werden. Wenn eine Maßnahme an einem Baudenkmal baugenehmigungspflichtig ist, dann benötigen Sie eine Baugenehmigung. Im Baugenehmigungsverfahren wird dann der Denkmalschutz beteiligt und die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis entfällt somit.

Da die Pflege der Denkmale im öffentlichen Interesse liegt, fördert der Staat die Maßnahmen mit finanziellen Hilfen. Für Erhaltung, Sicherung und Restaurierung von Denkmalen können Zuschüsse gewährt werden vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, dem Bezirk Schwaben sowie den Städten, Märkten und Gemeinden. Daneben gibt es auch noch die Bayerische Landesstiftung sowie für finanzielle Härtefälle den Entschädigungsfonds. Die Anträge zu den Förderungen finden Sie auf der Internetpräsenz des jeweiligen Fördergebers oder (teilweise) dem Bayernportal.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Höhe richtet sich nach den bereitstehenden Haushaltsmitteln sowie der Bedeutung des Einzelfalles. Auch der Landkreis Günzburg stellt im Rahmen seiner haushaltsrechtlichen Möglichkeiten Zuschüsse bis zu 10 % des denkmalpflegerischen Mehraufwandes (zum ohnehin anfallenden normalen Erhaltungsaufwand) zur Verfügung.

Neben Zuschüssen können auch steuerliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden.

In der Reihe “Denkmäler in Bayern” werden alle Baudenkmäler und archäologischen Denkmäler des Landkreises Günzburg vorgestellt und ihre Denkmaleigenschaft wird durch den amtlichen Denkmallistentext, historisch-topographische Kommentare sowie eine reiche Bebilderung mit Fotos, Karten und Plänen erläutert. Beiträge zur Archäologie, Geschichte und Kunstlandschaft, Register, Karten und Ensemblepläne machen den Band zu einem umfassenden Nachschlagewerk.

Nach den Bänden über die Städte Kempten (1990), Augsburg (1994) und Nördlingen (1998) erschien im Jahre 2004 mit dem “Landkreis Günzburg” der vierte Band aus dem Regierungsbezirk Schwaben. Im Jahr 2012 erschien der Band „Landkreis Aichach-Friedberg“.

Entstanden 1972 durch die Zusammenlegung der Altlandkreise Krumbach und Günzburg dehnt sich das heutige Kreisgebiet von Osten nach Westen zwischen den Flussläufen der Mindel, Kammel, Günz und Biber aus. Die Klosteranlagen, die bedeutenden Landkirchenbauten mit ihren Ausstattungen, die Pfarrhöfe, die zahlreichen Schlösser sowie Bürgerhäuser, Bauernhöfe, Stadel und Flurdenkmäler dieses einstigen Herzlandes der Markgrafschaft Burgau im vorderösterreichischen Territorium schließen sich in diesem Band durch anschauliche Abbildungen und Kommentare zu einem eindrucksvollen Bild der gewachsenen Baukultur Mittelschwabens zusammen.

Das ideale Nachschlagewerk für alle Interessenten der Kunstgeschichte des Landkreises Günzburg.

„Landschaftsgebunden“ bauen im Landkreis Günzburg heißt, die bei uns typischen Gestaltungsmerkmale aufzugreifen und in zeitgemäße Bauten zu übersetzen. Dies kann im städtischen Bereich anders aussehen als auf dem Land. Die Verwendung von Holz allein genügt deshalb nicht, um landschaftstypisch zu bauen.

Bestimmende Gestaltungsmerkmale im Landkreis Günzburg sind:

  • geschlossene und weiß gekalkte Putzfassaden
  • steiles Satteldach mit roten naturbelassenen Ziegeln
  • knapper Dachvorsprung
  • geringer Kniestock
  • kaum in Erscheinung tretende Sockel

Aufgrund des anhaltenden Strukturwandels in der Landwirtschaft sind immer mehr ortsbildprägende landwirtschaftliche Anwesen in unseren Dörfern gefährdet. So ist die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe im Landkreis in den letzten Jahren stark gesunken. Besonders die kleinen und mittleren Höfe sind von der Entwicklung betroffen. Bei den größeren landwirtschaftlichen Anwesen fällt auf, dass viele Betriebe bereits ausgesiedelt sind oder kurz davorstehen, da sie wegen Raumnot oder Immissionsproblemen keine Entwicklungsmöglichkeiten im Dorf haben.

Zurück bleiben im Altort ungenutzte landwirtschaftliche Anwesen an meist ortsbildprägender Stelle. Verfall und Abbruch drohen. Mit dem Verlust der landwirtschaftlichen Anwesen in den Dörfern geht vor allem in kleineren Ortschaften seit längerem der Wegfall von Einrichtungen wie z. B. Gastwirtschaft, Schule, Post und kleinen Läden einher. Diese Entwicklung führt zu gravierenden Veränderungen in den Dörfern. Die Dörfer verlieren nicht nur ihr typisches Aussehen, sondern auch ihren Dorfkern und damit ihre Einmaligkeit. Neben der orts- und baugeschichtlichen Bedeutung dieser Anwesen sind sie für die Identitätsbildung der Dorfgemeinschaft von größter Wichtigkeit.

Es gilt deshalb nicht nur die vorhandenen dörflichen Nutzungsangebote zu erhalten und zu stärken, sondern auch neue Nutzungskonzepte zu entwickeln, damit die Lebensqualität in der Familien- und Kinderregion Günzburg nachhaltig verbessert wird. Der Landkreis unterstützt mit einem eigens hierfür aufgelegten Förderprogramm innerdörfliche bedeutende Einzelmaßnahmen. Bezuschusst wird neben der Planung auch die Ausführung solcher Vorhaben. Gefördert wird der Erhalt bzw. teilweise Erhalt / Umbau von ortsbildprägenden Anwesen sowie die Errichtung von Zubauten und adäquaten Ersatzbauten.