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Schülerbeförderung

Der Weg zur Schule ist für viele Schülerinnen und Schüler mit der Benutzung von Bussen und Bahnen verbunden. Der Landkreis Günzburg ist bestrebt, die Verbindungen für die Schülerinnen und Schüler stetig zu verbessern. Aufgabe ist hierbei die verschiedensten Interessen aller Beteiligten – von Eltern und Schülern bis hin zu den Verkehrsunternehmen – zu vereinen und eine bestmögliche Beförderung zu gewährleisten.

Der Landkreis Günzburg ist für die Beförderung von Schülern folgender öffentlicher und staatlich anerkannten Schulen zuständig:

  • Realschulen
  • Gymnasien
  • Fachoberschulen/ Berufsoberschulen
  • Berufsschulen
  • Berufsfachschulen im Vollzeitunterricht
  • Öffentliche Förderschulen

Für die Beförderung zu Grund- und Mittelschulen sind die Gemeinden oder Schulverbände zuständig.

Welche Beförderungsmöglichkeiten zu den Schulstandorten derzeit bestehen, können Sie aus der Fahrplanauskunft des VVM – Verkehrsverbund Mittelschwaben GmbH einsehen oder Sie informieren sich telefonisch unter Tel. 08282 / 828700.

Erstattung von Fahrtkosten im Rahmen der Schülerbeförderung

Der Weg zur Schule ist für viele Schülerinnen und Schüler mit der Benutzung von Bussen und Bahnen verbunden …und die fahren gewöhnlich nicht umsonst!

Müssen die Eltern die Kosten übernehmen? Kann man sich die Schule aussuchen? Gibt es „Vergünstigungen“ für Familien mit mehreren Kindern? Diese und ähnliche Fragen beantworten wir Ihnen gerne.

Informationen zum Deutschlandticket

Aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets ergeben sich auch Auswirkungen auf die Schülerbeförderung. Wir möchten Ihnen gerne nähere Informationen zum Ablauf für den Erhalt des Deutschlandtickets ab dem 1. Mai 2023 zukommen lassen.

Bisher wurden die VVM-Schülermonatskarten durch den Landkreis Günzburg als Abonnement bei den Verkehrsunternehmen bestellt und als Papierbogen zur Verteilung an die Schülerinnen und Schüler über die Schulen ausgegeben. Sämtliche VVM-Schülermonatskarten, die bislang teurer als 49 Euro waren, werden zum 1. Mai 2023 proaktiv durch die Verkehrsunternehmen auf das Deutschlandticket umgestellt.

Um das Deutschlandticket zu erhalten, ist es erforderlich, dem Landkreis Günzburg eine eindeutige und individuelle E-Mail-Adresse des Schülers mitzuteilen.

Für die Monate Mai bis Juli 2023 bleiben die VVM-Schülermonatskarten zunächst weiterhin gültig und können für Fahrten auf der aufgedruckten Strecke weiter genutzt werden. Eine Rückgabe der VVM-Schülermonatskarten der Monate Mai, Juni und Juli 2023 ist nur dann erforderlich, wenn ein Schüler vor dem 31. Juli 2023 die Schule verlässt. Die VVM-Schülermonatskarten gelten jedoch nicht als Deutschlandticket zur bundesweiten Nutzung im ÖPNV und SPNV.

Eine automatische Umstellung aller DB-Schülerjahreskarten, die bislang teurer als 49 Euro waren, wurde leider vonseiten der Deutschen Bahn verneint. Aus diesem Grund muss die DB-Schülerjahreskarte verpflichtend dem Landratsamt Günzburg zurückgegeben werden. Alle betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten hierzu in Kürze gesonderte Informationen.

Für die Ausstellung des Deutschlandtickets arbeitet der VVM mit der Schwabenbund-Services GmbH zusammen (E-Ticketing). Sofern Sie bereits Ihre E-Mail-Adresse für die Ausstellung des Deutschlandtickets mitgeteilt haben, erhalten Sie in Kürze eine E-Mail, in welcher Ihnen die Anmeldedaten für die VVM/mona-Ticket-App mitgeteilt werden. Die VVM/mona-Ticket-App ist kostenlos zum Download verfügbar:

VVM/mona-App

Mit den in der E-Mail genannten Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Initialpasswort) können Sie sich in der VVM/mona-Ticket-App anmelden. Das Deutschlandticket wird nach der erstmaligen Anmeldung innerhalb von 24 Stunden in der Ticketübersicht der App angezeigt.

Falls Sie die Zugangsdaten noch nicht per E-Mail erhalten haben, behält Ihre bisherige Fahrkarte vorerst auf der angegebenen Strecke Gültigkeit. Wir bitten um Verständnis, dass der Umstellungsprozess auf das Deutschlandticket aufgrund der Vielzahl der Schülerinnen und Schüler einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Der Landkreis Günzburg und die Verkehrsunternehmen sind jedoch bestrebt, Ihnen das Deutschland-Ticket schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen.

Für die Ausstellung und Übermittlung des digitalen Deutschlandtickets wird zwingend von jedem Schüler, welcher derzeit durch den Landkreis Günzburg eine Bus- bzw. Zugfahrkarte erhält, die Angabe einer eindeutigen und individuellen E-Mail-Adresse benötigt. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist damit künftig Voraussetzung für die Schülerbeförderung. Wir bitten um Beachtung, dass eine mehrfache Verwendung der angegebenen E-Mail-Adresse für weitere (Geschwister-)Kinder nicht möglich ist.

Sollten Sie bislang noch keine E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, möchten wir Sie bitten, dies umgehend unter dem nachfolgend genannten Link vorzunehmen:

Abfrage E-Mail-Adressen

 

Das Deutschlandticket berechtigt im jeweiligen Geltungszeitraum zur unbegrenzten Nutzung der Züge des SPNV im tariflichen Geltungsbereich des Deutschlandtarifs in der 2. Wagenklasse sowie der sonstigen Verkehrsmittel des ÖPNV im räumlichen Geltungsbereich der Tarife der teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestarifgesellschaften.

Zum allgemeinen ÖPNV gehört auch der Linienbedarfsverkehr, wie der FLEXIBUS. Für den FLEIXBUS gilt bei vorhandenem Deutschlandticket der ermäßigte Tarif (siehe Fahrpreise unter www.flexibus.net).

Ja, das Deutschlandticket kann auch für Freizeitfahrten genutzt werden (siehe Frage 4).

Die Gültigkeit des Deutschlandtickets umfasst einen Kalendermonat. Für den Folgemonat wird das Deutschlandticket zum Monatsvorletzten automatisch zur Verfügung gestellt.

Nach den Übergangsbestimmungen ist es bis maximal 31. Dezember 2023 zulässig, ein digital kontrollierbares Papierticket mit Barcode auszugeben. Anschließend ist das Deutschlandticket ausschließlich digital verfügbar.

Durch die Einführung des Deutschlandtickets ändern sich die Vorgaben zur Kostenfreiheit des Schulweges nicht. Ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges besteht weiterhin nur beim Besuch der nächstgelegenen Schule. Dies ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. Für die Ermittlung des Beförderungsaufwands sind für die Bestimmung des geringsten Beförderungsaufwandes nicht die Kosten des Deutschlandtickets heranzuziehen, sondern die bisher gültigen Monatstarife des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels. Die Steuerungswirkung zu einer nächstgelegenen Schule bleibt damit unverändert beibehalten.

Als Aufgabenträger für die Schülerbeförderung ist der Landkreis Günzburg gehalten, das günstigste Ticket zu erwerben. Dies ist nun ab dem 1. Mai 2023 in den häufigsten Fällen das digitale Deutschlandticket. Wir bitten um Verständnis, dass dahingehend bestehende Bedenken leider keine Berücksichtigung finden können.

Sofern kein digitales Gerät zur Verfügung stehen sollte, kann ein personalisierter Berechtigungsschein ausgegeben werden, der zur Nutzung auf der Schulwegstrecke des Schülers berechtigt. Der Berechtigungsschein gilt nicht als Deutschlandticket.

Aktuelle Informationen zur Umsetzung vor Ort erhalten Sie auf der Homepage des Verkehrsverbunds Mittelschwaben unter Verkehrsverbund Mittelschwaben, der Homepage des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, sowie bundesweit auf der eigens eingerichtete Homepage von D-Ticket.

 

Der Umfang der Fahrtkostenerstattung ist auf das günstigste Ticket beschränkt. Sollte ein günstigeres Ticket als das Deutschlandticket bestehen, ist die Höhe der Kostenerstattung auf die notwendigen Kosten der Schülerbeförderung (Kosten gemäß Tarif) beschränkt. Die darüber hinaus gehenden Kosten sind durch den Antragsteller selbst zu tragen. Die aufgewendeten Kosten sind durch den Antragsteller mittels Vorlage geeigneter Belege mit nachvollziehbarer Personenzuordnung nachzuweisen. Die freiwillige Leistung des Landkreises Günzburg (siehe Frage 13) kommt im Bereich der Fahrtkostenerstattung nicht zur Anwendung.

Der Kreisausschuss des Landkreises Günzburg hat am 27. April 2023 beschlossen, für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges ein Deutschlandticket zu erwerben, auch wenn die monatlichen Beförderungskosten bislang unter 49 Euro liegen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Landkreises Günzburg, welche zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2023 gilt. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Die freiwillige Leistung des Landkreises Günzburg kommt im Bereich der Fahrtkostenerstattung (siehe Frage 12) nicht zur Anwendung.

Der Landkreis Günzburg wird gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Mittelschwaben (VVM) die Situation ab dem 1. Mai 2023 beobachten und in enger Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen. Anregungen, Hinweise und Beschwerden bitten wir, über das Kontaktmanagement des Verkehrsverbunds Mittelschwaben Hier red i! zu übermitteln.

Direktkontakt

Mobilität und Verkehr - Schülerbeförderung
Josef Engelhart
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg