Schülerbeförderung

Der Weg zur Schule ist für viele Schülerinnen und Schüler mit der Benutzung von Bussen und Bahnen verbunden. Der Landkreis Günzburg ist bestrebt, die Verbindungen für die Schülerinnen und Schüler stetig zu verbessern. Aufgabe ist hierbei die verschiedensten Interessen aller Beteiligten – von Eltern und Schülern bis hin zu den Verkehrsunternehmen – zu vereinen und eine bestmögliche Beförderung zu gewährleisten.

Der Landkreis Günzburg ist für die Beförderung von Schülern folgender öffentlicher und staatlich anerkannten Schulen zuständig:

  • Realschulen
  • Gymnasien
  • Fachoberschulen/ Berufsoberschulen
  • Berufsschulen
  • Berufsfachschulen im Vollzeitunterricht
  • Öffentliche Förderschulen

Für die Beförderung zu Grund- und Mittelschulen sind die Gemeinden oder Schulverbände zuständig.

Welche Beförderungsmöglichkeiten zu den Schulstandorten derzeit bestehen, können Sie aus der Fahrplanauskunft des VVM – Verkehrsverbund Mittelschwaben GmbH einsehen oder Sie informieren sich telefonisch unter Tel. 08282 / 828700.

Erstattung von Fahrtkosten im Rahmen der Schülerbeförderung

Der Weg zur Schule ist für viele Schülerinnen und Schüler mit der Benutzung von Bussen und Bahnen verbunden …und die fahren gewöhnlich nicht umsonst!

Müssen die Eltern die Kosten übernehmen? Kann man sich die Schule aussuchen? Gibt es „Vergünstigungen“ für Familien mit mehreren Kindern? Diese und ähnliche Fragen beantworten wir Ihnen gerne.

Informationen zum Deutschlandticket

Aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets ergeben sich auch Auswirkungen auf die Schülerbeförderung. Wir möchten Ihnen gerne nähere Informationen zum Ablauf für den Erhalt des Deutschlandtickets ab dem 1. Mai 2023 zukommen lassen.

Bisher wurden die Fahrkarten durch den Landkreis Günzburg als Abonnement bei den Verkehrsunternehmen (Bus) bzw. der Deutschen Bahn (Zug) bestellt und als Papierbogen bzw. –fahrkarte zur Verteilung an die Schülerinnen und Schüler über die Schulen ausgegeben.

Seit dem 1. Mai 2023 erhalten Schülerinnen und Schüler, deren Beförderungskosten über 49 € liegen, ein Deutschlandticket.

Für die Ausstellung des Deutschlandtickets, welches grundsätzlich ausschließlich digital verfügbar ist, ist es erforderlich, dem Landkreis Günzburg eine eindeutige und individuelle E-Mail-Adresse des Schülers mitzuteilen (siehe Frage 3).

Bitte denken Sie insbesondere bei einer Neuanmeldung an einer Schule (5. Klasse) daran, dass Sie in dem Beförderungsantrag (Erfassungsbogen) eine E-Mail-Adresse angeben. Dabei ist eine mehrfache Verwendung einer E-Mail-Adresse für weitere (Geschwister-)Kinder nicht möglich.

Für die Ausstellung des Deutschlandtickets arbeitet der VVM mit der Schwabenbund-Services GmbH zusammen (E-Ticketing). Sofern Sie bereits Ihre E-Mail-Adresse für die Ausstellung des Deutschlandtickets mitgeteilt haben, erhalten Sie eine E-Mail, in welcher Ihnen die Anmeldedaten für die VVM/mona-Ticket-App mitgeteilt werden. Die VVM/mona-Ticket-App ist kostenlos zum Download verfügbar:

VVM/mona Ticket im App Store (apple.com)

VVM/mona Ticket – Apps bei Google Play

Mit den in der E-Mail genannten Zugangsdaten (E-Mail-Adresse und Initialpasswort) können Sie sich in der VVM/mona-Ticket-App anmelden. Das Deutschlandticket wird nach der erstmaligen Anmeldung innerhalb von 24 Stunden in der Ticketübersicht der App angezeigt.

Für die Ausstellung und Übermittlung des digitalen Deutschlandtickets wird zwingend von jedem Schüler, welcher durch den Landkreis Günzburg einen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges hat, die Angabe einer eindeutigen und individuellen E-Mail-Adresse benötigt. Die Angabe der E-Mail-Adresse ist damit Voraussetzung für die Schülerbeförderung.

Wir bitten um Beachtung, dass eine mehrfache Verwendung der angegebenen E-Mail-Adresse für weitere (Geschwister-)Kinder nicht möglich ist.

Sollte dem Landratsamt Günzburg bislang noch keine E-Mail-Adresse vorliegen, möchten wir Sie bitten, diese umgehend per E-Mail an J.Engelhart@landkreis-guenzburg.de mitzuteilen. Bitte geben Sie dabei Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Straße, Hausnummer, Schule und Klasse des Schülers mit an.

Bitte teilen Sie uns Änderungen an der E-Mail-Adresse schriftlich per E-Mail an J.Engelhart@landkreis-guenzburg.de mit. Bitte geben Sie dabei Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Straße, Hausnummer, Schule und Klasse des Schülers mit an.

Das Deutschlandticket berechtigt im jeweiligen Geltungszeitraum zur unbegrenzten Nutzung der Züge des SPNV im tariflichen Geltungsbereich des Deutschlandtarifs in der 2. Wagenklasse sowie der sonstigen Verkehrsmittel des ÖPNV im räumlichen Geltungsbereich der Tarife der teilnehmenden Verkehrsunternehmen, Verkehrsverbünde und Landestarifgesellschaften.

Zum allgemeinen ÖPNV gehört auch der Linienbedarfsverkehr, wie der FLEXIBUS. Für den FLEIXBUS gilt bei vorhandenem Deutschlandticket der ermäßigte Tarif (siehe Fahrpreise unter www.flexibus.net).

Ja, das Deutschlandticket kann auch für Freizeitfahrten genutzt werden (siehe Frage 5).

Die Gültigkeit des Deutschlandtickets umfasst einen Kalendermonat. Für den Folgemonat wird das Deutschlandticket zum Monatsvorletzten automatisch zur Verfügung gestellt.

Nach den Übergangsbestimmungen ist es bis maximal 31. Dezember 2023 zulässig, ein digital kontrollierbares Papierticket mit Barcode auszugeben. Anschließend ist das Deutschlandticket ausschließlich digital verfügbar.

Als Aufgabenträger für die Schülerbeförderung ist der Landkreis Günzburg gehalten, das günstigste Ticket zu erwerben. Dies ist nun seit dem 1. Mai 2023 in den häufigsten Fällen das digitale Deutschlandticket. Wir bitten um Verständnis, dass anderweitige Fahrscheine durch den Landkries Günzburg nicht mehr erworben werden dürfen.

Eine E-Mail-Adresse kann bei vielen Freemail-Anbietern kostenfrei angelegt werden. Mit der Mitteilung der E-Mail-Adresse entstehen damit keine Kosten für Sie. Mit der Mitteilung der E-Mail-Adresse erhalten Sie grundsätzlich das digitale Deutschlandticket, welches auch im Rahmen von Freizeitfahrten außerhalb des Schulweges genutzt werden kann (z.B. über die VVM/mona-App auf dem Smartphone der Eltern).

Sofern Sie Ihrem Kind kein digitales Gerät zur Verfügung stellen möchten, kann ersatzweise ein personalisierter Berechtigungsschein ausgegeben werden, der zur Nutzung auf der Schulwegstrecke des Schülers berechtigt. Der papiergebundene, personalisierte Berechtigungsschein gilt nicht als Deutschlandticket. Für die Ausstellung des Berechtigungsscheins können Sie sich an das befördernde Verkehrsunternehmen wenden.

Die Möglichkeit, eine Chipkarte auszugeben, besteht im VVM-Gebiet (Verkehrsverbund Mittelschwaben) derzeit nicht, da hierfür keine technische Infrastruktur besteht. Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass auch die Deutsche Bahn ausschließlich digitale Deutschlandtickets ausgibt.

Durch die Einführung des Deutschlandtickets ändern sich die Vorgaben zur Kostenfreiheit des Schulweges nicht. Ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges besteht weiterhin nur beim Besuch der nächstgelegenen Schule. Dies ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist. Für die Ermittlung des Beförderungsaufwands sind für die Bestimmung des geringsten Beförderungsaufwandes nicht die Kosten des Deutschlandtickets heranzuziehen, sondern die bisher gültigen Monatstarife des günstigsten öffentlichen Verkehrsmittels (vgl. https://www.vvm-online.de/tarifuebersicht/tarifuebersicht). Die Steuerungswirkung zu einer nächstgelegenen Schule bleibt damit unverändert beibehalten.

Der Kreisausschuss des Landkreises Günzburg hat beschlossen, für Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges ein Deutschlandticket zu erwerben, auch wenn die monatlichen Beförderungskosten bislang unter 49 Euro liegen. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Leistung des Landkreises Günzburg, welche zunächst befristet bis zum Ende des Schuljahres 2023/2024 gilt. Ein gesonderter Antrag ist hierfür nicht erforderlich. Die freiwillige Leistung des Landkreises Günzburg kommt im Bereich der Fahrtkostenerstattung (siehe Frage 13) nicht zur Anwendung.

Der Verkehrsverbund Mittelschwaben hat die Möglichkeit eines „Upgrades“ geschaffen. Ab September 2023 kann die VVM-Schülermonatskarte gegen Aufzahlung des Differenzbetrages zum Deutschlandticket im Abo-Format erweitert werden.

Nähere Informationen sowie den Antrag finden Sie unter https://www.vvm-online.de/servicebereich/downloads#c2063 (Antrag Deutschlandticket-Erweiterung Schüler).

Der Umfang der Fahrtkostenerstattung ist auf das günstigste Ticket beschränkt. Sollte ein günstigeres Ticket als das Deutschlandticket bzw. das ermäßigte Deutschlandticket bestehen, ist die Höhe der Kostenerstattung auf die notwendigen Kosten der Schülerbeförderung (Kosten gemäß Tarif) begrenzt. Die darüber hinaus gehenden Kosten sind durch den Antragsteller selbst zu tragen. Die aufgewendeten Kosten sind durch den Antragsteller mittels Vorlage geeigneter Belege mit nachvollziehbarer Personenzuordnung nachzuweisen.

Hinweis für Inhaber eines bayerischen Ermäßigungstickets für Auszubildende:

Der Berechtigungsnachweis gilt für maximal 12 Monate. Der Monat August findet im Rahmen der Fahrtkostenerstattung jedoch keine Berücksichtigung, was zur Folge hat, dass ggf. von Ihnen eine Kündigung des Deutschlandtickets selbstständig veranlasst werden muss, um Kosten zu vermeiden. Bitte beachten Sie dabei die für das Deutschlandticket geltenden Kündigungsfristen.

Der Landkreis Günzburg beobachtet gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Mittelschwaben (VVM) laufend die Situation, um in enger Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Anregungen, Hinweise und Beschwerden bitten wir, über das Kontaktmanagement des Verkehrsverbunds Mittelschwaben „Hier red i!“ zu übermitteln.

Aktuelle Informationen zur Umsetzung vor Ort erhalten Sie auf der Homepage des Verkehrsverbunds Mittelschwaben unter www.vvm-online.de, der Homepage des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, sowie bundesweit auf der eigens eingerichtete Homepage unter https://www.d-ticket.info.

Nähere Informationen zum bayerischen Ermäßigungsticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende erhalten Sie unter https://bahnland-bayern.de/de/ermaessigungsticket.

Falls Sie bereits ein Deutschlandticket abonniert haben und zum Berechtigtenkreis des Ermäßigungstickets gehören, wenden Sie sich bitte bezüglich einer Umstellung an Ihr Verkehrsunternehmen und legen den Nachweis Ihrer beruflichen Schule/Bildungseinrichtung bzw. Dienststelle vor. Das Formular für den Berechtigungsnachweis finden Sie unter https://bahnland-bayern.de/de/ermaessigungsticket.

Bitte beachten Sie, Ihre Bestellung für das bayerische Ermäßigungsticket mindestens 14 Tage vor dem gewünschten Gültigkeitsbeginn abzuschicken, damit das Verkehrsunternehmen genügend Zeit hat, Ihren Berechtigungsnachweis zu prüfen.

Direktkontakt

Mobilität und Verkehr - Schülerbeförderung
Josef Engelhart
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg