Hilfe bei allen Fragen zu Sozialleistungen Beratungsstelle für Sozialleistungen -BfS-

Menschen können im Laufe ihres Lebens aus den unterschiedlichsten Gründen in die Lage kommen, ihren notwendigen Lebensunterhalt aus eigener Kraft nicht mehr bestreiten zu können. In diesem Fall können Sie sich an die zentrale Beratungsstelle für Sozialleistungen (BfS) des Landratsamtes wenden.

Sie können telefonisch einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren oder sich telefonisch durch einen unserer Sozialleistungsberater informieren lassen. Wenn Sie einen persönlichen Vorsprachetermin vereinbart haben, können Sie direkt zum Büro Ihres Sozialleistungsberaters gehen und mit diesem den geeignete Lösungswege für Ihre Situation erörtern.

Eine Anforderungsliste stellen wir im Internet nicht zur Verfügung, da diese im Beratungsgespräch individuell zusammengestellt bzw. entwickelt wird.

Wichtiger Hinweis

Wir bitten Sie, sich vor einer Antragstellung auf eine Sozialleistung telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir mit Ihnen gemeinsam den passenden Leistungsanspruch klären können.

Die Beratungsstelle für Sozialleistungen bietet Ihnen damit Information, Beratung und Unterstützung bei der Neuantragstellung in folgenden Bereichen:

Leistungsberechtigt für Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) sind dem Grunde nach im Landkreis Günzburg wohnende Personen, die

  • die Altersgrenze gem. §41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Die Grundsicherungsleistung ist bedarfsabhängig und bemisst sich nach den persönlichen Wohn- und Lebensumständen (z. B. Kosten der Unterkunft und Heizung, Entrichtung von Krankenversicherungsbeiträgen und etwaigen Mehrbedarfen) sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen (Einkommen und Vermögen).

Die vorzulegenden Unterlagen und Anträge werden daher individuell auf Ihre Lebensumstände angepasst. Näheres dazu erfahren Sie von in unserer Beratungsstelle.

Für Fragen bezüglich Grundsicherungsleistungen bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen wenden Sie sich bitte an den

Bezirk Schwaben
Sozialverwaltung
Telefon (0821) 3101 – 0

Sozialhilfe für Durchreisende

In Günzburg bietet die Fachberatungsstelle des SKM Günzburg einen Tagesaufenthalt sowie Übernachtungsmöglichkeiten für alleinstehende Obdachlose (Nichtsesshafte) an. Dabei sorgt die Fachberatungsstelle zunächst für eine Grundversorgung durch Verpflegung, Übernachtung, Körperpflege, Bekleidung und medizinische Versorgung. Darüber hinaus unterstützt sie bei Behördenkontakten und gibt Hilfestellung bei der Erschließung vorrangiger Sozialleistungen (z. B. Renten, Arbeitslosengeld II).

Wohnen kostet Geld, oft zu viel für den, der ein geringes Einkommen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt. Wohngeld gibt es

  • als Mietzuschuss für den Mieter einer Wohnung oder
  • als Lastenzuschuss für den Bewohner eines selbstgenutzten Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung.

Ob Sie die Sozialleistung Wohngeld in Anspruch nehmen können und – wenn ja – in welcher Höhe, hängt von den drei folgenden Faktoren ab:

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung

Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen.

Direktkontakt

Beratungsstelle für Sozialleistungen