Führerschein

Antragsverfahren

Welche Fahrerlaubnisklassen es gibt, welche Voraussetzungen erfüllt und welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, erfahren Sie über die Stichwortsuche im Bayern-Portal.

Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis und Angelegenheiten zum Führerschein ist ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes zuständig. Demnach gelten die Ausführungen und Informationen auf diesen Seiten nur für Bürger mit Hauptwohnsitz im Landkreis Günzburg.

Bitte informieren Sie sich vorab über die vorzulegenden Unterlagen (siehe Downloads), um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden.

Terminvereinbarung

Für Ihr Anliegen bei der Fahrerlaubnisbehörde und für Vorsprachen bei der Dienststelle in Krumbach bitten wir, einen Termin zu vereinbaren. Die Terminbuchung können Sie selbst direkt online vornehmen. Aufgrund von Doppelbuchungen und Absagen werden immer wieder kurzfristig Termine frei. In dringenden Angelegenheiten lohnt sich also auch der Blick zwischendurch. Bitte vereinbaren Sie nur Termine, die Sie auf jeden Fall wahrnehmen können und stornieren Sie ggf. den Termin über den in der Bestätigungsmail vorhandenen Link.

Vor Ort melden Sie sich mit Ihrer Bestätigung (Terminnummer oder QR-Code), die Sie vorab per E-Mail erhalten haben, am Terminal an. Wenn Sie an der Reihe sind, ruft sie der nächste freie Mitarbeiter auf und Ihre Nummer wird auf einem Display angezeigt.

Online-Antragstellung

Den Umtausch Ihres Papierführerscheins in einen EU-Kartenführerschein können Sie online ohne persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde erledigen. Bitte beachten Sie, dass Sie hierzu ein Nutzerkonto (BayernID oder Nutzerkonto Bund, Anmeldung üblicherweise mit Authega, Elster oder dem Online-Personalausweis) benötigen, um sich zu identifizieren. Das biometrische Passbild und die Unterschrift für den neuen Führerschein können als jpg-Dateien übermittelt werden. Nachdem Sie uns Ihren Papierführerschein zur Entwertung übersendet haben, erhalten Sie Ihren neuen Führerschein von der Bundesdruckerei innerhalb von ca. vier Wochen postalisch nach Hause zugestellt.

Für alle anderen Antragsarten ist die Antragstellung vorab online möglich. Dies entbindet jedoch nicht von einer persönlichen Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde, um die Antragsunterlagen für die weitere Bearbeitung Ihres Anliegens einzureichen.

Kontakt

Ersterteilungen, Erweiterungen und Verlängerungen von Fahrerlaubnissen, Berufskraftfahrerqualifikation, Umtausch von deutschen Altführerscheinen, Änderung von Auflagen, Ausstellung von Ersatzführerscheinen und internationalen Führerscheinen, Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen, Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung

Direktkontakt

Fachbereich 31 (Mobilität)
Tel. 08221/95-810
Frau Dreher, Frau Münz, Frau Stelzle, Frau Wagner
E-Mail fuehrerscheinstelle@landkreis-guenzburg.de

Entzug und Neuerteilung von Fahrerlaubnissen, Fahreignungsüberprüfung (Punkte, Probezeit, Alkohol, Betäubungsmittel, Cannabis, Straftaten etc.)

Direktkontakt
Fachbereich 31 (Mobilität)

Ihr Ansprechpartner
Bitte geben Sie Ihren Familienname ein:


Anfangsbuchstabe des Nachnamens
A – F, G, L:       Herr Pröbstle
Tel. 08221/95-835,
E-Mail s.proebstle@landkreis-guenzburg.de
K, M – R:          Frau Illinger
Tel. 08221-95-813
E-Mail f.illinger@landkreis-guenzburg.de
I, J, Sa – So:    Frau Fuchs
Tel. 08221/95-289
E-Mail m.fuchs@landkreis-guenzburg.de
H, Sp – Z:        Herr Goßner
Tel. 08221/95-811
E-Mail m.gossner@landkreis-guenzburg.de

Ukrainische Flüchtlinge sind mit ihrem gültigen ukrainischen Führerschein auch nach Ablauf von sechs Monaten weiterhin berechtigt, in Deutschland Kraftfahrzeuge zu führen. Diese Regelung geht auf eine entsprechende Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.07.2022 zurück, welche am 27.07.2022 in Kraft getreten ist und damit unmittelbar gilt.

Generell endet für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland nach sechs Monaten seit der Einreise bzw. Wohnsitznahme. Vor der Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis ist eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung zu absolvieren.

Die Geflüchteten aus der Ukraine unterliegen jedoch keiner Umschreibungspflicht. Auch die Mitführung einer beglaubigten Übersetzung oder eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich.

Die Verordnung der Europäischen Union enthält daneben auch Bestimmungen über die Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen für Berufskraftfahrer sowie hinsichtlich der Ausstellung von Ersatzführerscheinen bei verlorenen oder gestohlenen ukrainischen Führerscheinen. Im Einzelfall berät hierzu gerne das Team der der Fahrerlaubnisbehörde