Abwehrender Brandschutz, Kreisbrandrat

Die Brandschutzdienststelle vertritt die Belange des abwehrenden Brandschutzes. Ihre Aufgaben nimmt der Kreisbrandrat wahr, er ist im Vollzug des Baurechts Träger öffentlicher Belange.

Im Rahmen seiner Tätigkeit gibt er insbesondere Stellungnahmen ab zu den Bereichen:

  • Schadens- und Gefahrenabwehr sowie Rettungsmaßnahmen
  • Löschwasserversorgung und Einrichtungen zur Löschwasserversorgung
  • Lage und Anordnung von Löschwasser-Rückhalteanlagen
  • Zugänglichkeit der Grundstücke und baulichen Anlagen für die Feuerwehr sowie an Zufahrten
  • Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen
  • Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen) und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden
  • Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Brandmeldeanlagen) und für die Alarmierung im Brandfall (Alarmierungseinrichtungen) und
  • betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren (Brandschutzordnung, Feuerschutzübungen)
  • Prüfung und Freigabe von Feuerwehrplänen sowie Erteilung der Einsatzplannummer (EPN)

Die Technischen Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen im ILS-Bereich Donau Iller und für den Landkreis Günzburg finden Sie unter www.rettungsdienst.brk.de.

Die Richtlinien zur Erstellung von Feuerwehrplänen im Landkreis Günzburg finden Sie in der Downloadbox.

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