Schutzgebiete

Schutzgebiete leisten einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Natur- und Kulturgüter der Erde und können attraktive Landschaften auf lange Sicht für die menschliche Erholung bewahren. Im Landkreis Günzburg sind zum Schutz unserer Natur verschiedene Schutzgebiete ausgewiesen; u.a. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, ein Naturpark sowie Landschaftsbestandteile und Flächenhafte Naturdenkmäler.

Im Landkreis Günzburg befindet sich ein Teil des seit 1988 als Naturpark ausgewiesenen Gebietes „Augsburg Westliche Wälder“.

Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Downloads.

Im Interesse des Naturhaushalts, insbesondere der Tier- und Pflanzenwelt oder wegen ihrer Bedeutung für die Entwicklung oder Erhaltung von Biotopverbundsystemen wurden im Landkreis Günzburg mehrere Teile von Natur und Landschaft als Flächenhafte Naturdenkmäler (FN) geschützt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Downloads.

Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.

Eine Liste der Naturdenkmäler im Landkreis Günzburg finden Sie unter Download.

Direktkontakt

Elisabeth Neuer
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit
Stefanie Osterlehner
Naturschutzbeauftragte Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit