Wohnraumförderung

Um ein Haus bauen oder eine Wohnung kaufen zu können, braucht man zunächst vor allem eines: Geld. In Bayern gibt es staatliche Finanzierungshilfen für Bauherrn und Kaufinteressenten. Auch wenn man seinen Wohnraum an die Bedürfnisse eines schwer behinderten oder schwer kranken Menschen anpassen muss, wird man mit den Kosten nicht allein gelassen. Hier ist ein leistungsfreies Darlehen von bis zu 10.000 Euro möglich (s. Rubrik “Besondere Lebenslagen”).

Grundsätzlich ist vor allem eines wichtig: Mit dem Bau darf erst begonnen werden, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle einem vorzeitigen Baubeginn zugestimmt hat. Möchten Sie ein Haus kaufen, so dürfen Sie den Kaufvertrag unbedingt erst abschließen, wenn das Darlehen bewilligt ist oder die Bewilligungsstelle zugestimmt hat.

Der Freistaat Bayern gibt Finanzierungshilfen für den Neubau sowie den Kauf von eigengenutztem Wohnraum.

Diese Maßnahmen werden gefördert:

  • Neubau von Wohnraum
  • Kauf von neu geschaffenem Wohnraum (Ersterwerb)
  • Kauf von vorhandenem Wohnraum sowie Ersatzbau (Zweiterwerb)
  • Erweiterung von bestehendem Wohnraum

Folgende Förderprogramme stehen derzeit zur Verfügung:

  • Staatliches Baudarlehen (15- jährige Zinsbindung mit 0,5 v.H. Zins, 1-2 v.H. Tilgung), verbunden mit einem Kinderzuschuss in Höhe von 7.500,- € pro Kind
  • Zweiterwerbszuschuss
  • Zinsverbilligungsprogramm mit Zinsfestschreibungsmöglichkeiten von 10 Jahren, 15 Jahren und 30 Jahren. Das 30-jährige Darlehen ist ein sog. Volltilgerdarlehen.

Um die genannten Fördermittel beantragen zu können, sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen. Für die Gewährung dieser Förderdarlehen für Immobilien im Landkreis Günzburg ist das Landratsamt Günzburg zuständig (einschließlich Stadtgebiet Günzburg).

Förderkonditionen können sich auch kurzfristig ändern. Deshalb empfehlen wir dringend ein persönliches Informationsgespräch vor Antragsstellung beim Landratsamt Günzburg. Hier erfahren Sie die jeweils aktuellen Förderkonditionen.

Ein Rechtsanspruch auf diese Fördermittel besteht nicht! Wichtig ist, dass die o.g. Fördermittel immer vor Baubeginn oder Kauf zu beantragen sind; eine spätere Antragstellung ist nicht mehr möglich.

Weitere zinsgünstige Förderdarlehen für Kauf, Bau und Modernisierung von Wohnraum sowie energetischer Maßnahmen am Wohnraum werden auch von der KFW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gewährt. Antragstellung erfolgt über die Hausbank.

Die Mietwohnraumförderung ist Aufgabe der Regierung von Schwaben. Bitte wenden Sie sich an die dortigen Kollegen des Wohnungswesens.

Frau Greiner
Telefon +49 (0) 821 327 3039

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Frau Schobloch
Buchstaben L – Z
Zimmer 5

Der Freistaat Bayern gewährt für bauliche Maßnahmen, die zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung/Einschränkungen erforderlich sind ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro, das nach fünf Jahren bestimmungsgemäßer Nutzung erlassen wird.

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.

Folgende Maßnahmen können beispielsweise gefördert werden:

  • Umbau der Wohnung (behindertengerechter Wohnungszuschnitt, Schwellenabbau, vor allem zu Terrasse
  • Einbau barrierefreier sanitärer Anlagen
  • Aufzug sowie Treppenlift
  • Rampe für Rollstuhlfahrer / Rollator
  • Nachrüstung von automatischen Tür-, Tor- oder Fensterantrieben

Zuständig für Auskünfte, Antragsannahme und Gewährung der Darlehen sind das Landratsamt Günzburg für eigen genutzten Wohnraum und die Regierung von Schwaben   für vermieteten Wohnraum. Wichtig:  Antragstellung muss vor Baubeginn erfolgen.

Prüfen Sie auch, ob Sie von ihrer zuständigen Pflegekasse für die beabsichtigten Maßnahmen einen Zuschuss erhalten können.

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Zum Bezug einer geförderten Mietwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Dieser Schein bestätigt, dass vom Haushalt des Antragstellers die erforderliche Einkommensgrenze eingehalten wird und weist die zustehende Fläche an Wohnraum aus.

Mieter können für Mietwohnungen, die aus dem einkommensorientierten Mietwohnraumprogramm (EOF) gefördert wurden, bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen sog. Zusatzförderungen (Zuschüsse) zur Senkung ihrer Miete erhalten. Die Antragstellung für diese Zusatzförderung erfolgt über das Landratsamt Günzburg.

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Um im Grundbuch als Miteigentümer eines Gebäudeanteils eingetragen werden zu können, ist eine vom Notar erstellte Teilungserklärung sowie die von der Baubehörde erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigung und den geprüften Aufteilungsplänen erforderlich.

Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn die Wohnungen oder die nicht zu Wohnzwecken dienenden Räume in sich abgeschlossen sind.

Für geplante Gebäude kann diese Bescheinigung grundsätzlich erst nach Erteilung der Baugenehmigung oder nach Durchführung des Freistellungsverfahrens ausgestellt werden.

Welche Unterlagen für die Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich sind, finden Sie unter Downloads.

Das Landratsamt empfiehlt eine persönliche Beratung vor Antragstellung.

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Frau Schobloch
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