Öffentlichkeitsarbeit

Bereits seit dem Jahr 1985 gibt es im Landkreis Günzburg die „Umweltwoche“.

Der Fokus der Umweltwoche liegt in der Umweltbildung und dem Engagement ehrenamtlicher Bürger/innen in Wald und Flur wilden Müll zu beseitigen, auch bekannt als „Flursäuberungsaktion“.

Jedes Jahr beteiligen sich die Kommunen, die Kindergärten und Schulen, private Personengruppen, Vereine und Verbände an der Aufräumaktion im Landkreis…

und dies mit großem Erfolg und einem starken Signal für eine saubere und gesunde Umwelt in unserer Heimat!

Zudem setzen wir uns für die Umweltbildung im Kindes- und Jugendalter ein.

Mit jährlich wechselnden Themen sind wir allen voran in Kitas und Schulen aktiv um ein besseres Verständnis für unsere Natur und Umwelt im Landkreis zu vermitteln.

Dieses Jahr findet die Umweltwoche vom 11. – 24. März statt.

Direktkontakt

Herr Delle
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit

Umweltpreise des Landkreises Günzburg

Der Landkreis Günzburg möchte mit der Verleihung des „Naturschutzpreises“ und des „Umweltpreises für Unternehmen“ das Engagement für den Umwelt- und Naturschutz krönen und Anlass geben für immer wieder neue Aktionen von Privatpersonen, Initiativgruppen, Betriebe, Vereine, Verbände, Kindergärten, Schulen und Kommunen.

Verschiedene Aktionen, wie z.B. die Umweltwoche und deren Säuberungsaktion in Wald und Flur, tragen dazu bei, die Bürger mit Umwelt- und Naturschutzprojekten vertraut zu machen, um insgesamt das Bewusstsein des Bürgers für den Umwelt- und Naturschutz zu schärfen.

Bild zeigt den Naturschutzpreis
Naturschutzpreis

Das Landratsamt Günzburg stiftet zur Würdigung besonderer Verdienste um die Umwelt einen „Umweltpreis für Unternehmen“.

Es können im Turnus von zwei Jahren bis zu zwei Auszeichnungen im Bereich des Umweltschutzes vergeben werden.

Die Verdienste können sich auf die Bereiche Umweltvorsorge, Umweltentwicklung, Landschaftspflege, Artenschutz, Biodiversität, Immissionsschutz, Gewässer- und Bodenschutz, Abfallvermeidung und -verwertung, Klimaschutz und Nachhaltigkeit erstrecken.

Ausgeschlossen sind geförderte Maßnahmen bzw. Vorhaben, die in Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht durchgeführt werden bzw. dem Stand der Technik entsprechen und bereits durch den Landkreis Günzburg prämierte Ideen und Leistungen.

Dieser Preis richtet sich an ausschließlich an Unternehmen.

Das vorgeschlagene Unternehmen muss seinen Hauptsitz nicht zwingend im Landkreis Günzburg haben, sofern die Maßnahme im Landkreis Günzburg durchgeführt wurde bzw. es sich um einen Firmenstandort im Landkreis Günzburg handelt.

Über die Verleihung des „Umweltpreis für Unternehmen“ entscheidet ein Fachgremium in nichtöffentlicher Sitzung; in dieser Form erstmals 2024.

Für die Bewerbung reichen Sie uns den Bewerbungs- und Fragebogen ein. Verdeutlichende Unterlagen zu Ihren Maßnahmen können Sie gerne anhängen. Unser Auswahlprozess wird von einer unabhängigen Jury durchgeführt, die eingereichte Bewerbungen sorgfältig prüfen wird.

Der Abgabestichtag ist der 01. Februar 2024. Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie in den Downloads.

Schriftliche Vorschläge werden ausschließlich per E-Mail über den angegebenen Direktkontakt angenommen.

Direktkontakt

Öffentlichkeitsarbeit – Herr Delle
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Das Landratsamt Günzburg stiftet zur Würdigung besonderer Verdienste um die Umwelt und die Natur einen „Naturschutzpreis“. Es können jährlich bis zu drei Auszeichnungen im Bereich des Naturschutzes vergeben werden.

Die Verdienste können sich auf die Bereiche Landschaftspflege, Artenschutz, Biodiversität, Umweltbildung, Gewässer- und Bodenschutz, Abfallvermeidung und Abfallverwertung erstrecken.

Dieser Preis richtet sich an Privatpersonen, Vereine, Verbände, Schulen, Kindergärten, Jugendgruppen und Kommunen.

Im Vordergrund stehen hier die „stillen Helfer“, die in der Öffentlichkeit oftmals ungesehen bleiben, jedoch mit Ihrem Einsatz einen großen Beitrag zum Naturschutz leisten.

Jedes besondere Engagement soll anerkannt werden und zur Nachahmung anspornen.

Über die Verleihung des „Naturschutzpreises“ entscheidet dann der Umweltausschuss in nichtöffentlicher Sitzung.; in dieser Form erstmals 2023.

Die mit einem Absender versehenen Vorschläge sollten Angaben zur Person des evtl. Preisträgers ebenso wie eine kurze Beschreibung der Tätigkeit enthalten.

Abgabestichtag für eine Verleihung im Folgejahr ist jeweils der 24. Mai.

Schriftliche oder telefonische Vorschläge über den angegebenen Direktkontakt.

Direktkontakt

Öffentlichkeitsarbeit – Herr Delle
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg