Kulturpreis des Landkreises Günzburg

Zur Würdigung und Anerkennung von herausragenden Leistungen auf kulturellem, künstlerischem und wissenschaftlichem Gebiet stiftet der Landkreis Günzburg einen Kulturpreis, der fortan jährlich verliehen wird.

Unter Leistungen auf kulturellem Gebiet fallen Tätigkeiten der allgemeinen Kulturpflege, der Heimat-, Brauchtums- und Denkmalpflege sowie der Pflege der Volksmusik, außerdem der Jugendpflege und der Erwachsenenbildung. Künstlerische Leistungen umfassen Tätigkeiten auf den Gebieten der Musik, der Literatur und des Theaters. Zu den auszeichnungsfähigen wissenschaftlichen Leistungen zählen vor allem Arbeiten zur Kultur-, Geistes-, Kirchen- und Kunstgeschichte sowie zur Heimat- und Volkskunde des Landkreises Günzburg.

Reine Funktionärstätigkeiten sind nicht auszeichnungsfähig.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den entsprechenden Richtlinien unter Downloads.

Ihre Vorschläge senden Sie bitte bis spätestens 1. August 2024 per e-mail an k.seybold@landkreis-guenzburg.de

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