Arbeitsintegration / Fallmanagement

Unsere Fallmanager/innen unterstützen Sie durch individuelle Hilfsangebote, die dazu beitragen sollen, dass sie Ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Dazu besprechen wir mit Ihnen gemeinsam die Möglichkeiten, wie Sie (wieder) Zugang zum Arbeitsmarkt finden können.

Ihre persönliche Lebenssituation und Ihre schulischen und beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten sind ausschlaggebend für die individuellen Förder- und Vermittlungsleistungen, die wir Ihnen anbieten können.

Aber auch Ihre Eigeninitiative ist gefragt. Wir setzen voraus, dass Sie sich selbst bewerben und regelmäßig Kontakte zu Arbeitgebern knüpfen.

Der wichtigste Begleiter bei der Suche nach Arbeit ist Ihr Fallmanager im Jobcenter. Er steht Ihnen von Anfang an beratend zur Seite. Er ist verantwortlich für die individuelle Gestaltung Ihrer Förder- und Vermittlungsleistungen.

  • bietet Ihnen Unterstützung und Beratung bei der Arbeitsuche
  • schließt mit Ihnen und mit jedem Erwerbsfähigen in Ihrer Bedarfsgemeinschaft einen Kooperationsplan ab
  • vermittelt Stellenangebote (auch überregional)
  • vereinbart notwendige Förderleistungen
  • informiert Sie über weitergehende Beratungsangebote und Dienstleistungen

Zu beachten:

Personen, die Arbeitslosengeld oder Teilarbeitslosengeld beziehen und darüber hinaus Bürgergeld bei finanzieller Hilfebedürftigkeit benötigen (sog. Aufstocker), werden seit 1. Januar 2017 ausschließlich durch die Agenturen für Arbeit vermittlerisch betreut. Das Kommunale Jobcenter kann keine Vermittlungsleistungen für diese Personengruppe anbieten. Die Integrationsverantwortung liegt für solche Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis ausschließlich bei der Agentur für Arbeit Donauwörth, Geschäftsstelle Günzburg.

Wir unterstützen Sie dabei, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu finden. In einem ausführlichen Gespräch erarbeitet Ihr persönlicher Ansprechpartner mit Ihnen einen Kooperationsplan. In diesem werden alle Schritte festgelegt, die Ihre Chancen auf dem Ausbildungs-, oder Arbeitsmarkt erhöhen, werden die Eingliederungsleistungen und Ihre persönlichen Aufgaben und Pflichten festgehalten.

Die einzelnen Schritte des Kooperationsplans überprüfen Sie regelmäßig gemeinsam mit Ihrem Fallmanager und passen ihn bei Bedarf an. Erfüllen Sie Ihren Teil der Vereinbarung nicht, kann es für Sie finanzielle Einbußen beim Bürgergeld bedeuten.

Um möglichst schnell eine Arbeitsstelle zu bekommen, damit Hilfebedürftigkeit beseitigt bzw. gemindert wird, sind Sie verpflichtet sich auch eingeninitiativ zu bewerben und jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen, auch wenn

  • sich diese von Ihrer früheren Tätigkeit oder Ausbildung unterscheidet, oder
  • der Beschäftigungsort weiter entfernt ist.

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhält nicht (auch tageweise nicht), wer sich ohne Zustimmung des Arbeitsvermittlers außerhalb des in der Erreichbarkeitsanordnung (EAO) definierten zeit- und ortsnahen Bereiches aufhält; die übrigen Bestimmungen der EAO gelten sinngemäß, das heißt u. a.:

  • Der Arbeitslose / erwerbsfähige Leistungsberechtigte hat sicherzustellen, dass das Jobcenter ihn persönlich an jedem Werktag an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von ihm benannten Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreichen kann.
  • Der Arbeitslose / erwerbsfähige Leistungsberechtigte kann sich vorübergehend von seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt entfernen, wenn er
    • dem Jobcenter rechtzeitig seine Anschrift für die Dauer der Abwesenheit mitgeteilt hat,
    • auch an seinem vorübergehenden Aufenthaltsort seine Erreichbarkeit sicherstellen kann und
    • sich im Nahbereich des Jobcenters aufhält.

Zum Nahbereich gehören alle Orte in der Umgebung, von denen aus der Arbeitslose erforderlichenfalls in der Lage wäre, das Jobcenter täglich ohne unzumutbaren Aufwand zu erreichen (d. h. in max. 90 Minuten erreichen kann). Andernfalls – also, wenn er sich außerhalb des Nahbereichs aufhalten will – bedarf er der vorherigen Zustimmung seines Arbeitsvermittlers.