ÖPNV – Öffentlicher Personennahverkehr

Der Landkreis Günzburg ist Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit erfolgen Planung und Organisation der Linienverkehre des ÖPNV. Hierbei wird der ÖPNV von den Verkehrsunternehmen größtenteils eigenwirtschaftlich betrieben, das heißt diese finanzieren sich durch Fahrgeldeinnahmen und Mittel aus öffentlichen Kassen, die allen Unternehmen gleichermaßen zustehen (Ausgleichs- und Erstattungsleistungen für verbilligte Schülertickets, Freifahrt von Menschen mit Schwerbehinderung). Das wirtschaftliche Risiko liegt bei den Unternehmen.

Der Landkreis Günzburg organisiert sich im Bereich ÖPNV zusammen mit dem Landkreis Unterallgäu seit 1996 sowie mit der kreisfreien Stadt Memmingen seit November 2020 in der Verkehrsverbund Mittelschwaben GmbH (VVM). Der VVM ist ein Mischverbund, da neben den Gebietskörperschaften auch die Verkehrsunternehmen beteiligt sind. Im VVM sind etwa 96 Linien mit rund 1.000 Haltestellen vorhanden. Die gesamte Verkehrsleistung beträgt dabei jährlich etwa 5,12 Millionen Wagenkilometer. Insgesamt nutzen den VVM jährlich rund 8,31 Millionen Fährgäste.

Der Landkreis Günzburg arbeitet mit dem VVM und den Verkehrsunternehmen kontinuierlich an einer Verbesserung des ÖPNV. Hierbei sollen die Verkehrsangebote an die individuellen Mobilitätsbedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger angepasst werden, um auch in Zukunft eine attraktive Alternative zum Auto darstellen zu können und die Mobilität im Landkreis umweltfreundlich sowie nachhaltig zu gestalten.

Soweit Ausgleichsleistungen für öffentliche Verkehrsdienste gewährt werden, müssen diese in einem jährlichen Gesamtbericht veröffentlicht werden (Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 – sog. EU-Nahverkehrsverordnung). Die Veröffentlichung erfolgt durch den für den Landkreis Günzburg zur Durchführung des ÖPNV beauftragten VVM.

Der Landkreis Günzburg hat für die Erbringung öffentlicher Verkehrsdienste im Landkreis eine allgemeine Richtlinie erlassen. Dadurch wird der VVM-Gemeinschaftstarif als Höchsttarif festgesetzt. In einer weiteren Richtlinie wurde der Stadtbustarif Günzburg ebenfalls als Höchsttarif festgesetzt. Die Richtlinien sind unter den „Downloads“ veröffentlicht.

Im Landkreis Günzburg gibt es zahlreiche Verkehrsangebote, um die Mobilitätsbedürfnisse befriedigen zu können:

Alle Informationen zu Tarif und Tickets, Fahrzeiten und -plänen, usw. erhalten Sie auf der Homepage des VVM oder telefonisch bei der VVM-Mobilitätszentrale unter Tel. 08282/828700.

Sie wollen einen FLEXIBUS buchen? Informieren Sie sich gerne auf der Homepage des FLEXIBUS oder holen Sie sich die FLEXIBUS App 2.0. Auch telefonisch unter der Tel. 08282/9902100 können Sie den FLEXIBUS buchen.

Der Nahverkehrsplan ist ein zentrales Planungsinstrument für die Gestaltung des ÖPNV. Im aktuell gültigen Nahverkehrsplan aus dem Jahr 2010 wurden die Strukturen des Öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis dargestellt und in einer Schwachstellenanalyse Mängel im derzeitigen Angebot aufgezeigt. Unter Beachtung einer Rahmenkonzeption und einer Prioritätenliste wurde 2010 ein Maßnahmenpaket entwickelt, das zu einer weiteren Optimierung des Nahverkehrs im Landkreis führen soll.

In diesem Nahverkehrsplan ist festgelegt, dass die Schülerbeförderung im Landkreis weiterhin oberste Priorität im öffentlichen Nahverkehr haben soll. Aber auch der Ausbau von flexiblen Bedienungsformen sollte geprüft werden, was im Endeffekt unter anderem den flächenhaften Ausbau des FLEXIBUS ermöglicht hat. Sämtliche ÖPNV-Angebote stehen aber grundsätzlich unter der Prämisse der Finanzierbarkeit, der Eigenwirtschaftlichkeit der Verkehrsunternehmen und des Fahrgastnutzens. Im März 2023 wurde die Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans im Punkt Barrierefreiheit abgeschlossen.

Aktuell wird an der Gesamtfortschreibung des Nahverkehrsplans für den gesamten Landkreis gearbeitet, um aktuelle und zukünftige Anforderungen noch besser abbilden zu können.

Für ein zukunftsorientiertes, zum Landkreis und seinen Gegebenheiten passendes ÖPNV-Angebot bieten zu können, müssen ständig Verbesserungspotenziale ausgelotet und gegebenenfalls umgesetzt werden. Dafür wird parallel an verschiedenen Projekten in den Phasen Initiierung, Konzeption und Umsetzung gearbeitet. Ziel ist es, den ÖPNV kontinuierlich für eine nachhaltige Zukunft zu verbessern.

Auszug aktuelle Projekte (Stand März 2024):

Grundlagenstudie zur Verbundintegration (Projektdurchführung)

Die Landkreise Günzburg und Unterallgäu sowie die kreisfreie Stadt Memmingen sind in der Verkehrsverbund Mittelschwaben GmbH (VVM) organisiert. Die drei Verbundkommunen wollen in einer Grundlagenstudie prüfen lassen, wie neben dem Busverkehr auch die Bahn in den Verbund integriert werden kann. Hierfür erhalten die Kommunen nun Unterstützung vom Freistaat, der eine bayernweite Flächendeckung mit leistungsfähigen Verkehrs- und Tarifverbünden anstrebt. In einem ersten Teilschritt wurde bereits die verkehrliche Sinnhaftigkeit einer Verbundintegration erörtert, an der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit sowie an möglichen, die Wirtschaftlichkeit ebenfalls betreffenden vertraglichen Aspekten wird aktuell gearbeitet. Finale Ergebnisse werden im Dezember 2024 erwartet.

Gesamtfortschreibung des Nahverkehrsplans

Aktuell wird die Gesamtfortschreibung des Nahverkehrsplans vorbereitet. Hierfür werden unter anderem die aktuellen Gegebenheiten aber auch zukünftig zu erwartende Entwicklung betrachtet, um einen dann fortführbaren, zukunftsfähigen Nahverkehrsplan aufzustellen.

 

Der Landkreis Günzburg als Aufgabenträger ist bestrebt, die Fortbewegung mit dem ÖPNV bestmöglich zu gestalten. Hierbei bittet der Landkreis um Ihre Unterstützung! Gerne nehmen wir Ihre Kritik und Anregungen zur Verbesserung, aber natürlich auch positives Feedback entgegen.

Einige Hinweise und Anmerkungen zur Schülerbeförderung:

  • Erfahrungsgemäß treten insbesondere zum Schuljahresbeginn leider häufig Probleme auf, insbesondere bei kurzfristigen Änderungen (z.B. früherer Schulschluss). Diesbezüglich bitten wir Sie um etwas Geduld.
  • Leider hat nicht jeder Schüler bzw. jede Schülerin einen Anspruch auf einen Sitzplatz im Bus. In Bussen sind nicht nur Sitz-, sondern auch Stehplätze zulässig. Die Kapazität von Sitz- und Stehplätzen ist abhängig vom Fahrzeugtyp. Die zulässige Anzahl der zu befördernden Personen in einem Fahrzeug richtet sich nach den Angaben in den Fahrzeugpapieren und ist auch im Bus ausgewiesen.
  • Für Stehplätze sind geeignete Halteeinrichtungen in ausreichender Anzahl vorhanden und so angeordnet, dass sie auch von jüngeren Schülern verwendet werden können.
  • Laut § 3 StVO dürfen Omnibusse, in denen Schüler stehend befördert werden, außerorts max. 60 km/h fahren. Sollten Sie hier Zweifel bei der Einhaltung haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Anregungen, Hinweise und Beschwerden bitten wir, über das Kontaktmanagement des Verkehrsverbunds Mittelschwaben Hier red i! zu übermitteln.

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