Weißstorchkolonien im Landkreis Günzburg

Der Weißstorchbestand in Schwaben hat in den letzten Jahrzehnten erheblich zugenommen. Ein Siedlungsschwerpunkt ist der Landkreis Günzburg mit 56 Brutpaaren (Stand 2023). Für den Artenschutz ein großer Erfolg, jedoch für private Hausbesitzer oft ein Problem. Denn mit der Bestandsaufnahme bilden Störche innerhalb größerer Orte immer häufiger Brutkolonien auf hohen Gebäuden, Giebeln, Dachrinnen und beheizten Kaminen, was in vielen Fällen zu Schwierigkeiten führt. Reißig und Kot auf Dächern und Gehsteigen sind dabei noch das kleinste Problem. Wenn durch bebaute Kamine Heizungen und Öfen nicht mehr befeuert werden können, ist es meist schon zu spät, da eine Entfernung einen Verstoß gegen das Artenschutzrecht bedeutet.

Dagegen kann man sich schützen, ohne gegen das Artenschutzrecht zu verstoßen.

Der Weißstorch zählt zu den streng geschützten Arten. Von einer „Brutkolonie“ spricht man ab vier Nestern je geschlossener Ortschaft bzw. Ortsteil. Sein Nest genießt Bestandsschutz, sobald ein Brutversuch stattgefunden hat.  Ohne artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung (zuständig ist die höhere Naturschutzbehörde) dürfen Horste nicht entfernt werden, selbst wenn die Tiere im Winter abwesend sind.

Anders verhält es sich, wenn noch kein Nest vorhanden ist und die Störche Mitte Februar bis Ende April erst mit einem Neubau beginnen. Kann ein Horst nicht geduldet werden, gilt es rasch zu handeln: das Nestmaterial muss umgehend beseitigt und ein geeigneter Abweiser angebracht werden. Je weiter die Brutsaison fortgeschritten ist, desto schwieriger sind Rückbauten von Nestern rechtlich umsetzbar. Deshalb müssen Maßnahmen rechtzeitig vor möglichen Brutversuchen ergriffen werden. Gemeindeverwaltung-gen und die untere Naturschutzbehörde bieten hierzu beratende Unterstützung an. Sollte es trotz allem zu einem ungewollten Nestbau mit Brut kommen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Umsiedlung nach Ende der Brutsaison in Betracht kommen. Allerdings wird das Finden eines geeigneten Ersatzstandorts zunehmend schwieriger.

Sofern Hausbesitzer auf ihrem Gebäude aber gerne ein Storchennest haben wollen, sollten sie sich mit Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder der unteren Naturschutzbehörde in Verbindung setzen

Sprechen Sie uns an um zusammen mit Ihnen lösungsorientierte Möglichkeiten auszuloten um den Arterhalt des Weißstorches weiterhin aufrechtzuerhalten.

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Frau Osterlehner
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit
Herr Delle
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit