Naturschutz

Unsere Aufgabe ist es, die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vertreten und zum Gelingen dieses Zieles beizutragen. Dazu gehören zum einen der Vollzug der Naturschutzgesetze und zum anderen die Förderung von Landschafts­pflegemaßnahmen und naturnaher Landbewirtschaftung im Rahmen des Vertragsnatur­schutzprogramms.

Natürlich beraten wir auch viel und informieren über naturschutzrelevante Themen. Zeit um Ausblicke zu genießen.

Als Naturdenkmäler können Einzelschöpfungen der Natur geschützt werden, deren Erhaltung u.a. wegen ihrer hervorragenden Schönheit, Seltenheit und Eigenart im öffentlichen Interesse liegt.
Dazu gehören z.B. alte, seltene Bäume oder besondere Pflanzenvorkommen.

Im Landkreis Günzburg sind viele Einzelbäume, aber auch mehrere Baumgruppen und mehrere Alleen als Naturdenkmäler geschützt.

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Elisabeth Neuer
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit

Für die Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen ist je eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landwirtschaftsrecht und nach Naturschutzrecht (Art. 3 Abs. 4 ff Bayerisches Naturschutzgesetz) notwendig. Eine Ausnahme darf nur zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden. Antragstellung erfolgt beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

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Elisabeth Neuer
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit

Eingriffe in Natur und Landschaft sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Keinen Eingriff stellt in der Regel die ordnungsgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung dar.

In der Regel muss die Anzeige oder der Antrag auf Genehmigung des Vorhabens bei dem örtlich zuständigen Landratsamt oder der kreisfreien Gemeinde erfolgen. Verfahrens- bzw. vorhabensabhängig kann auch eine höhere Verwaltungsbehörde – wie die Regierung – Genehmigungsbehörde sein.

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Elisabeth Neuer
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit

Wenn Belange des Naturschutzes oder der Landschaftspflege oder das Bedürfnis der Allgemeinheit nach Naturgenuss und Erholung in der freien Landschaft dies rechtfertigen, können in besonders gelagerten Fällen der Freistaat Bayern, die Landkreise oder Gemeinden das Vorkaufsrecht nach Art. 39 Bayerisches Naturschutzgesetz ausüben.

Das gilt für Grundstücke, auf denen sich oberirdische Gewässer oder Verlandungsflächen befinden oder die daran anschließen oder die in Naturschutzgebieten oder Nationalparks liegen oder auf denen sich z.B. Naturdenkmäler befinden. Hat das Grundstück eine besondere Bedeutung für den Naturhaushalt oder die Erholung in der freien Landschaft, kann das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht ausgeübt werden.

Bei der Veräußerung von Grundstücken, für die möglicherweise ein Vorkaufsrecht besteht, sendet der Notar den Kaufvertrag an die untere Naturschutzbehörde im Landratsamt und lässt dort das Bestehen bzw. die Ausübung eines Vorkaufsrechts prüfen.

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Frau Schuler
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit

Für die gewerbsmäßige Entnahme, Be- oder Verarbeitung wild lebender Pflanzen wird eine Genehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz benötigt.

Ausnahme: Jeder darf wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.

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Naturschutz
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit

Seit 1. Juni 2021 sind im Landkreis Günzburg Biberberater in ihrer 5. Amtsperiode tätig. Sie arbeiten ehrenamtlich und sind in Ausübung ihres Dienstes Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Günzburg. Auch kooperieren sie mit dem Wasserwirtschaftsamt Donauwörth-Servicestelle Krumbach.

Das gute Wissen um die Verhaltensweise des Bibers und die Erfahrung befähigt den Biberberater, Konfliktsituationen Landwirt-Biber meist schon in den Anfängen
einzudämmen bzw. für beide Teile eine befriedigende Lösung herbeizuführen.

Setzen Sie sich bei Problemen mit dem Biber zunächst mit dem zuständigen Biberberater für Ihren Bereich in Verbindung.

A. Brunhuber: 08224/2110
H. Meyer: 08221/72400
D. Sonntag: 0179/2044854
R. Domberger: 0171/4032571
D. Schleier: 0176/23532835

Welches Mitglied der Naturschutzwacht (Biberberater) für welchen Bereich des Landkreises zuständig ist, können Sie dem PDF unter Downloads entnehmen.

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Frau Knoll
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit

Seit November 1987 besteht im Landkreis Günzburg eine Naturschutzwacht mit derzeit 7 ehrenamtlichen Mitgliedern.

Diese Einrichtung hat sich außerordentlich bewährt. Sie unterstützt die Untere Naturschutzbehörde und die Polizei.

Die Naturschutzwacht hat die Aufgabe, Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur regeln, festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden und bei deren Verfolgung mitzuwirken.

Vor allem sollen die Mitglieder der Naturschutzwacht aber beratend und aufklärend wirken, um in der Bevölkerung für Verständnis in naturschutzrechtlichen Belangen zu werben.

Welches Mitglied der Naturschutzwacht (Naturschutzwächter) für welchen Bereich des Landkreises zuständig ist, entnehmen Sie bitte dem PDF unter Downloads.

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Herr Delle
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit

Das Ökoflächenkataster (ÖFK) Bayern ist eine Datenbank zur Verwaltung ökologisch bedeutsamer Flächen, die in keinem anderen Verzeichnis geführt werden. Dazu gehören auch Ökokonto-Flächen. Es dient dazu, systematisch alle Flächen zu erfassen, die im Rahmen der Eingriffsregelung als Ausgleichs- oder Ersatzflächen festgelegt wurden, bzw. alle Flächen, die mit öffentlichen Mitteln angekauft wurden.

Das Ökokonto ist ein Instrument zur vorgezogenen Sicherung bzw. Bevorratung und Bereitstellung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, mit denen künftige Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeglichen werden können.
Damit wird es ermöglicht, diese Flächen zu überwachen, ihre Funktion für unser Ökosystem langfristig zu sichern, sowie in landesweite Biotopverbundsysteme zu integrieren.

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Herr Delle
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit

Der Begriff „Geogefahren“ bezeichnet nicht nur Felsstürze, wie sie uns aus Bergregionen bekannt sind. Neben Hangbewegungen mit Erdrutschen, Felsstürzen und Steinschlägen fallen darunter auch Naturereignisse wie z.B. Überschwemmungen, Lawinen etc. Viele Gebiete in Bayern sind potenziell von Geogefahren betroffen.

Aufgrund der geologischen und morphologischen Gegebenheiten in den verschiedenen Landschaftsräumen sind diese unterschiedlichsten Gefahren auch im Regierungsbezirk Schwaben stets präsent. Das Risiko lässt sich deutlich verringern, wenn die Gefahr bekannt und einschätzbar ist.

Ausführliche Informationen und verschiedenste Warndienste enthält das Internetportal (www.naturgefahren.bayern.de) des Bayerischen Umweltministeriums. Das Bayerische Landesamt für Umwelt hat zudem für Grundeigentümer ein Merkblatt „Eigenvorsorge bei Geogefahren“ herausgegeben.

Geogene Gefährdungen sind als GEORISK-Daten über den Umweltatlas Bayern abrufbar. Obwohl für den Landkreis Günzburg derzeit noch keine Hinweiskarten zu Geogefahren vorliegen, können mit dieser Standortauskunft bei Interesse für jede beliebige Adresse in Bayern die hierfür vorliegenden Informationen zu Geogefahren abgerufen werden. Zudem können Gefahrenhinweiskarten aus den verschiedensten Regionen eingesehen werden.

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Frau Schuler
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit

Aufgabe des Naturschutzbeirates ist es, die untere Naturschutzbehörde in grundsätzlichen Angelegenheiten des Naturschutzes und der Landschaftspflege wissenschaftlich und fachlich zu beraten, insbesondere bei der Vorbereitung von Rechtsverordnungen. Dabei spielt auch das Verständnis für den allgemeinen Naturschutzgedanken und dessen Förderung in der Bevölkerung eine wichtige Rolle.

Dem Naturschutzbeirat beim Landratsamt Günzburg gehören insgesamt zehn fachkundige Bürger (fünf Mitglieder und fünf Stellvertreter) aus unterschiedlichen Bereichen -Biologie, Ornithologie, Land- und Forstwirtschaft, Jagdwesen, Imkerei, Natur- und Landschaftspflege etc.- an. Nominiert werden die Mitglieder u.a. durch Naturschutzorganisationen, Jagd- und Fischereiverbände usw.

Dieses ehrenamtlich tätige Gremium unterstützt die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Günzburg bereits seit 1974. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden jeweils für eine Amtsperiode von fünf Jahren berufen.

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Frau Knoll
Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit

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