Beratung und Hilfen

Der Landkreis bietet Familien in verschiedenen Lebenslagen zahlreiche Möglichkeiten der Beratung und Hilfen.

Hierbei besteht die Möglichkeit von niederschwelligen Beratungsangeboten rund um alltägliche Themen wie Erziehungsfragen, Alltagsstruktur, Konfliktbewältigung, Gesundheit, Bildung, Fragen zu Trennung, Scheidung und Umgang. Das Alter ihres Kindes ist dabei unerheblich. Erste Beratungsanlaufstellen finden Sie zu großen Teilen vor Ort; auch eine Unterstützung bei Problemen im Schulalltag ist möglich.

Über diese Beratungsangebote bietet die Jugendhilfe auch intensivere Hilfen für Familien in individuellen Krisen (ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen, Unterbringung in einer Pflegefamilie, Hilfegewährung für Kinder und Jugendliche bei – auch drohender – seelischer Beeinträchtigung).

Strafrechtlich in Erscheinung getretene Jugendliche und deren Familien erhalten ebenfalls Möglichkeiten der persönlichen Begleitung auf dem Weg zu einem straffreien Leben.

Gemäß des gesetzlichen Auftrages ist die Abteilung Jugend, Familie und Bildung des Landkreises für die Überprüfung von Kindeswohlgefährdungen von Kindern und Jugendlichen zuständig und bietet in diesem Kontext den Familien Hilfen und Unterstützung sowie anonyme Beratung und Kindern und Jugendlichen auch Schutz.

Zusätzlich bieten wir Personen, welche in Ihrem beruflichen Arbeitsfeld mit Minderjährigen tätig sind, die Möglichkeit der anonymen Beratung, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Lebensumstände für Kinder Kindeswohl gefährdend sind.

Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist bzw. eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. In diesem Fall können Kinder oder Jugendliche einen Anspruch auf Eingliederungshilfe geltend machen. Diese Hilfe kann in ambulanter, teilstationärer oder stationärer Art erfolgen.

Verfahrenslotse

Die zentrale Idee der Inklusion ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung in allen Lebensbereichen selbstbestimmt handeln und leben können. Junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden Behinderung geltend machen (wollen) oder deren Eltern, haben bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung dieser Leistungen Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen. Der Verfahrenslotse unterstützt unabhängig die Leistungsberechtigten bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe.

Kindeswohlgefährdung – staatliches Wächteramt

Vorrangiges Ziel der Jugendhilfe ist es, durch unterschiedliche Unterstützungs- und Hilfsangebote Familien zu fördern und zu unterstützen. Daneben hat die Jugendhilfe auch den Auftrag, das Kindeswohl zu schützen und bei drohender oder akuter Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen notfalls gegen den Willen der Eltern zu handeln, um den Kinderschutz sicherzustellen (staatliches Wächteramt).

Bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung sind die Fachkräfte der Jugendhilfe dafür verantwortlich, den Schutz, die Pflege, Förderung und Erziehung bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen sicher zu stellen.

Bei Kindeswohlgefährdungen lassen sich vier Themenbereiche benennen:

  • körperliche und seelische Vernachlässigung
  • seelische Misshandlung
  • körperliche Misshandlung
  • sexuelle Gewalt.

Werden den Fachkräften der Jugendhilfe gewichtige Anhaltspunkte für eine mögliche Gefährdung bei Kindern und Jugendlichen bekannt, haben sie die unmittelbare Verpflichtung, diesen Hinweisen nachzugehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hinweise anonymisiert erfolgen oder unter Angabe von Namen und Adressen der mitteilenden Personen.

Gemäß § 8 a SGB VIII hat das Jugendamt nach Bekanntwerden sogenannter gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen. Dabei sind die Personenberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit dadurch nicht der wirksame Schutz in Frage gestellt wird.

Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung Hilfsmaßnahmen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Erziehungsberechtigten anzubieten und darauf hinzuwirken, dass sie diese Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Im § 8 a SGB VIII ist ferner vorgegeben, dass Träger von Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe verpflichtet sind, dem Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung eigenverantwortlich nachzukommen.

Im Landkreis Günzburg haben zwischenzeitlich alle Institutionen und Träger der Jugendhilfe eine Vereinbarung mit der Abteilung Jugend, Familie und Bildung abgeschlossen, die im Wesentlichen beinhaltet, dass die Träger zuerst selbsttätig das Gefährdungsrisiko einschätzen und Eltern auf die Inanspruchnahme von Hilfen aufmerksam machen und ihrerseits darauf hinwirken, dass diese Hilfen in Anspruch genommen werden.

Das Jugendamt ist zu informieren, falls die angebotenen Hilfen nicht angenommen werden oder als nicht ausreichend erscheinen, um eine Kindeswohlgefährdung abzuwenden.

Um den Kinderschutz sicherzustellen, ist auch eine intensive Zusammenarbeit mit anderen Netzwerkpartnern, insbesondere der Polizei, den Justizbehörden und der Gesundheitshilfe erforderlich.

 

Während der Öffnungszeiten des Landratsamtes Günzburg:
Bezirkssozialarbeit Nord: 08221/95 – 795
Bezirkssozialarbeit Süd (Außenstelle Krumbach): 0172-1821604

Außerhalb der Öffnungszeiten über die örtliche Polizei

Familienstützpunkte sind Orte der Begegnung und des Austausches für ALLE Familien – unabhängig von Familienform, Herkunft, Einkommen, Bildung oder Alter. Die Fachkräfte vor Ort vermitteln auch bei Bedarf zu Beratungs- und Anlaufstellen in Ihrer Nähe.

Sie beraten, unterstützen und begleiten auf der Suche nach Lösungen für Probleme, um Familien zu stärken. Sie sind Experten bei allen Themen rund um die Familie wie Erziehung, Familienalltag und Freizeit, Kinderbetreuung, Gesundheit, finanzielle Unterstützung.

Familienstützpunkte bieten verschiedene Angebote für Familien in einem angenehmen Umfeld an – vom offenen Treff bis hin zum Vortrag.

Im Landkreis Günzburg finden Sie aktuell 6 Standorte in Günzburg, Burgau, Offingen, Ichenhausen, Krumbach und Thannhausen.

Weitere Informationen und Angebote der Familienstützpunkte finden Sie auf der Familien-Plattform Familie.Leben im Landkreis Günzburg.

Direktkontakt

Familienbildung
Koordination der Familienstützpunkte

Eltern können sich in allen Fragen der Erziehung durch erfahrene Fachkräfte beraten lassen. Die Beratung ist unverbindlich und kostenfrei. Im Landkreis Günzburg bietet auch die Katholische Jugendfürsorge (KJF) Erziehungsberatung an.

Koordination für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)

  • Beratung der Kommunen und Schulen hinsichtlich der Beantragung der Förderung für Jugendsozialarbeit an Schulen
  • Anlaufstelle für Beteiligte an den Förderprogrammen JaS
  • Fachaufsicht im Rahmen der Förderrichtlinien
  • Schnittstelle zwischen JaS und Jugendamt (Bezirkssozialarbeit)
  • Organisation und Koordination von Veranstaltungen für Fachkräfte der JaS
  • Vernetzung von den Kooperationspartnern in den Bereichen Jugendhilfe und Schule

Jugendsozialarbeit an Schulen (kurz JaS) ist eine Maßnahme der Jugendhilfe. Durch den Einsatz von JaS-Fachkräften an der Schule erfolgt eine intensive Kooperation von Jugendhilfe und Schule. Nähere Informationen finden Sie unter den rechts aufgeführten Links.

Direktkontakt

Koordination für Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)
Sekretariat

Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber Jugendamt Anspruch auf Beratung. Die Beratung kann auch anonym erfolgen.