Kreistagssitzung; Erstellung einer Niederschrift

Über die Verhandlungen des Kreistags sind Niederschriften anzufertigen.

Beschreibung

Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:

  • Tag und Ort der Sitzung,
  • die anwesenden Kreisräte,
  • die behandelten Gegenstände,
  • die Beschlüsse und
  • das Abstimmungsergebnis.

Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.

Voraussetzungen

Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Themen

Landratsamt Günzburg - Stabstelle BDL - Büro des Landrats, Geschäftsstelle des Kreistags/Partnerschaften

Hausanschrift

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Postanschrift

Postfach 200157
89308 Günzburg

Kontakt

Telefon: +49 8221 95-0
Telefax: +49 8221 95-240