Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen

Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.

Beschreibung

Auf Wunsch der Schule begutachten die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.

Verfahrensablauf

Die Schulleitung stellt beim zuständigen Gesundheitsamt einen Untersuchungsantrag.

Hinweise

Der Untersuchungsantrag der Schulleitung soll den Untersuchungsanlass (aus Sicht der Schule) darlegen.

Fristen

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

Verwandte Themen

Landratsamt Günzburg - Fachbereich 33 - Gesundheitsamt

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