Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen
Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.
Beschreibung
Auf Wunsch der Schule begutachten die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.
Verfahrensablauf
Die Schulleitung stellt beim zuständigen Gesundheitsamt einen Untersuchungsantrag.
Hinweise
Der Untersuchungsantrag der Schulleitung soll den Untersuchungsanlass (aus Sicht der Schule) darlegen.
Fristen
keine
Rechtsgrundlagen
-
Gutachten, Zeugnisse, Bescheinigungen
Rechtsbehelf
(fakultatives) Widerspruchsverfahren
Verwandte Themen
Landratsamt Günzburg - Fachbereich 33 - Gesundheitsamt
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