Staatliche Auszeichnung; Einreichung einer Anregung
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die Verleihung einer Ehrung, eines Ordens oder einer Auszeichnung des Freistaats Bayern und der Bundesrepublik Deutschland an eine verdiente Person anregen.
Beschreibung
Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident verleihen eine Vielzahl an Orden und Ehrenzeichen für herausragende Leistungen und Engagement in den unterschiedlichen Lebensbereichen. Die Ressortminister verleihen in ihren Zuständigkeitsbereichen weitere staatliche Ehrungen. Jedermann kann die Verleihung einer Auszeichnung an eine andere Person anregen.
Dafür reicht grundsätzlich ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben zur verdienten Person:
- Vorname und Familienname, ggf. der abweichende Geburtsname,
- Wohnanschrift,
- Geburtsdatum,
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste, chronologische Reihenfolge empfohlen,
- Optional: Referenz-Personen oder Organisationen, die zu den Verdiensten der angeregten Person gegenüber den zuständigen Behörden Stellung nehmen können.
Das Schreiben senden Sie an eine der folgenden bayerischen Behörden:
- Bayerische Staatskanzlei,
- fachlich zuständiges Staatsministerium,
- Regierung eines Regierungsbezirks in Bayern,
- Kreisverwaltungsbehörde.
Tipp: Verwenden Sie für Ihre Ordensanregungen die entsprechenden Formblätter (siehe ‚Formulare‘).
Informationen zu den Bayerischen Orden und Ehrenzeichen finden Sie auf dem Landesportal der Bayerischen Staatsregierung (siehe ‚Weiterführende Links‘). Über die Orden und Ehrungen der Bundesrepublik Deutschland informiert die Webseite des Bundespräsidenten (siehe ‚Weiterführende Links‘).
Im Reiter Rechtsgrundlagen finden Sie eine Linksammlung zu den rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für die Verleihung der unterschiedlichen staatlichen Auszeichnungen.
Verfahrensablauf
Das Verfahren bei allen staatlichen Auszeichnungen ist streng vertraulich.
Die Anregungen für eine Verleihung von Orden, Ehrungen und sonstigen Auszeichnungen der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern werden von verschiedenen Behörden vorab geprüft.
Der Bayerische Ministerpräsident und der Bundespräsident stützen ihre Entscheidungen grundsätzlich auf diese Prüfergebnisse sowie auf die Angaben in den Anträgen.
Hinweise
- Die reine Erfüllung von Berufspflichten bzw. die tadelsfreie Erfüllung von Dienstpflichten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes oder die Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeiten allein genügt nicht für eine Verleihung.
Die ehrenamtliche Tätigkeit muss unter Zurückstellung eigener Interessen längere Zeit mit großem persönlichen Einsatz ausgeübt worden sein. - Aus Gründen der Vertraulichkeit und um keine falschen Erwartungen zu wecken, soll die vorgeschlagene Person nicht in die Anregung einbezogen werden.
- Es können nur Einzelpersonen vorgeschlagen werden, Ehrungen von Gruppen sind nicht möglich.
- Für die Auszeichnung von Verdiensten mit einem Orden muss eine gewisse zeitliche Nähe gegeben sein, d. h. die erbrachten Verdienste dürfen grundsätzlich nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
- Eine Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt setzt mindestens 15 Jahre herausragendes ehrenamtliches Engagement voraus.
- Eine Auszeichnung mit dem Ehrenzeichen für Verdienste im Auslandseinsatz erfordert einen herausgehobenen persönlichen Beitrag bei im öffentlichen Auftrag oder Interesse durchgeführten Auslandseinsätzen. Außer in besonders herausragenden Einzelfällen setzt dies mindestens 400 Einsatztage oder mindestens fünf Auslandseinsätze voraus.
- Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nach dem Ordensrecht nicht mit einer Verleihung eines Ordens rechnen.
- Orden werden in der Regel nicht posthum verliehen.
(Ausnahme: Bayerische Rettungsmedaille) - Es gibt keinen Anspruch auf die Verleihung einer staatlichen Auszeichnung.
Bearbeitungsdauer
Eine konkrete Bearbeitungsdauer von der Anregung bis zur abschließenden Beurteilung der Verleihung einer staatlichen Auszeichnung kann nicht genannt werden. Da in den Entscheidungsprozess zahlreiche Stellen für eine breite Informationsbasis mit eingebunden werden, variiert die Zeitspanne von Fall zu Fall.
Kosten
Anregungen für eine Verleihung von Ehrungen, Orden und sonstigen Auszeichnungen: kostenfrei
Rechtsgrundlagen
Formulare
Weiterführende Links
-
Bayerischer Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst, Bayerischer Verdienstorden, Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten, Staatliche Auszeichnungen für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr und Europa-Medaille
Verwandte Themen
Bayerische Staatskanzlei
Hausanschrift
80539 München
Postanschrift
80535 München
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Hausanschrift
80539 München
Postanschrift
80524 München
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Hausanschrift
80539 München
Postanschrift
80502 München
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Hausanschrift
80335 München
Postanschrift
80097 München
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Hausanschrift
80333 München
Postanschrift
80327 München
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Hausanschrift
80539 München
Postanschrift
80505 München
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Hausanschrift
80538 München
Postanschrift
80525 München
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Hausanschrift
80539 München
Postanschrift
80535 München
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Hausanschrift
80797 München
Postanschrift
80792 München
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Hausanschrift
81925 München
Postanschrift
81901 München
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Hausanschrift
81667 München
Postanschrift
81602 München
Kontakt
Regierung von Schwaben
Hausanschrift
86152 Augsburg
Postanschrift
86145 Augsburg
Kontakt
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Hausanschrift
80333 München
Postanschrift
80327 München
Kontakt
Landratsamt Günzburg - Stabstelle BDL - Büro des Landrats, Geschäftsstelle des Kreistags/Partnerschaften
Hausanschrift
89312 Günzburg
Postanschrift
89308 Günzburg