Wohin sollen sich Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine wenden?

Das Verfahren gliedert sich in vier nacheinander folgende Schritte: Erste Registrierung und (bei Sozialleistungsbezug) Verteilung an einen Wohnort, sowie Anmeldung der Wohnanschrift am Zielort und Beantragung eines Aufenthaltstitels.

Erste Registrierung / Verteilung an einen Wohnort (bei Sozialleistungsbezug)

Ausländer, die sich am 24. Februar 2022 in der Ukraine aufgehalten haben sowie ukrainische Staatsangehörige, die am 24. Februar 2022 einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten, aber die sich zu diesem Zeitpunkt vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben, sind bis zum 31. August 2022 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.

Für die gesamte EU und damit auch für Deutschland gilt zumindest folgende Regelung: Ukrainische Staatsangehörige können sich mit einem biometrischen Pass 90 Tage (zusammengerechnet für alle Schengen-Staaten) frei in der EU aufhalten bzw. innerhalb der EU bewegen.

In diesem Fall ist eine Erstregistrierung in Deutschland zunächst nicht zwingend notwendig. Ab dem Moment allerdings, in dem Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Deutschland um staatliche Unterstützung in Form von Unterbringung, Versorgung oder Sozialleistungen bitten, ist eine Registrierung erforderlich. Um registriert zu werden und staatliche Unterstützung zu erhalten, wenden Sie sich bitte an ukraineFB32@landkreis-guenzburg.de, wenn Sie sich im Landkreis Günzburg aufhalten.

Wenn Sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen oder nehmen wollen, wird Ihnen bei der Registrierung auch mitgeteilt, wo Sie in Deutschland zunächst wohnen werden. Diese Verteilung ist notwendig, damit sich der Aufwand mit der Versorgung der Kriegsflüchtlinge gleichmäßig auf Städte und Kommunen verteilt. Wenn Sie Sozialleistungen in Anspruch nehmen und keine private und dauerhafte Unterkunft haben, werden Sie an einen bestimmten Ort verteilt. Erst an diesem Ort können Sie den Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellen, die für diesen Ort zuständigen Behörden sind dann auch für Sozialleistungen und für Ihren Aufenthaltstitel zuständig.

Wenn Sie hingegen für Ihre Versorgung zunächst selbst aufkommen können, weil Sie beispielsweise bei Freunden oder Verwandten längerfristig wohnen, werden bei der ersten Registrierung in der Regel nur Ihre Daten aufgenommen. Sie können dann in ihrer selbst gewählten Unterkunft bleiben und werden nicht verteilt. Bitte melden Sie sich in diesem Fall auch möglichst bald unter ukraineFB32@landkreis-guenzburg.de.

Ihrer Email an ukraineFB32@landkreis-guenzburg.de fügen Sie bitte jeweils die folgende Erfassungsliste ausgefüllt bei. Bitte geben Sie auch eine Telefonnummer an, unter welcher Sie erreichbar sind. Sie erhalten einen Termin zur Registrierung. Zum Termin bringen Sie bitte alle vorliegenden Identitätsdokumente mit.

Für Flüchtlinge aus der Ukraine wurde eine Liste mit kostenfreien Apps und Links zu online-Plattformen für Deutsch-Kurse zusammengestellt.

Ja, das ist möglich. Nähere Informationen (auch auf Ukrainisch) finden Sie unter dem Link in der Link-Box.

 

Als offizielles, staatliches und themenübergreifendes Angebot werden hier Informationen zu Unterkunft, Basisthemen sowie medizinischer Versorgung in Deutschland gebündelt. Die Informationen und Leistungen sind mehrsprachig auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar.

Bayerisches Zentrum für Krebsforschung (BZKF)
Das BZKF ist ein Zusammenschluss der sechs bayerischen Universitätsklinika und vereint die fachlichen Kompetenzen der Expert:innen aus Augsburg, Erlangen, den zwei Standorten aus München, Regensburg und Würzburg.

„Ziel des Zentrums ist es, die Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten in Bayern voranzutreiben. Durch die vorhandenen Strukturen und das BürgerTelefonKrebs haben wir bewiesen, dass wir in Krisensituation schnell weiterhelfen können“, so Prof. Andreas Mackensen, Direktor des BZKF.

Auskunft und Hilfe: buergertelefon@bzkf.de
Telefonische Beratung in deutscher Sprache: Tel. 0800 85 100 80
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom BZKF und unter www.bzkf.de.

Helpline Ukraine unterstützt geflüchtete Familien bei Sorgen und Problemen

Telefonberatung in ukrainischer und russischer Sprache nimmt Arbeit auf – kostenfrei und vertraulich.

Mehr als 700.000 Menschen sind bislang vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen, vor allem Frauen, Kinder und Jugendliche. Seit heute bietet ihnen die Helpline Ukraine kostenlose Telefonberatung bei allen Sorgen, Problemen und Themen, die sie bewegen. Unter der Tel.-Nr. 0800-500 225 0 ist die Helpline montags bis freitags zwischen 14 und 17 Uhr zu erreichen; die Beratung erfolgt in ukrainischer und russischer Sprache und ist vertraulich. Helpline Ukraine ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemeinsam mit Nummer gegen Kummer e.V. und mit Unterstützung der Deutschen Telekom.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus: „Viele Geflüchtete aus der Ukraine brauchen Zuwendung, Unterstützung und Entlastung. Sie sind in Deutschland zwar in Sicherheit, leiden aber unter den Eindrücken des Krieges und der Flucht. Mit der Helpline Ukraine zeigen wir diesen Menschen, dass wir sie in ihrer Not nicht allein lassen. Hier finden sie offene Ohren für ihre Sorgen und Probleme und kompetente Beratung in ihrer Muttersprache.“ „Wir freuen uns, diese wichtige und anspruchsvolle Aufgabe anzugehen und damit einen Beitrag in dieser Krise leisten zu können“, so Rainer Schütz, Geschäftsführer von Nummer gegen Kummer e.V. „Geflüchtete Eltern, Kinder und Jugendliche benötigen verlässliche Ansprechpartner*innen, um über das Erlebte, ihre Sorgen und Ängste sprechen zu können.“ „Bei unseren Hilfsmaßnahmen für die Ukraine konzentrieren wir uns darauf, was wir am besten können: Menschen verbinden“, sagt Melanie Kubin-Hardewig, Vice President Group Sustainability Management bei der Telekom. „Als langjähriger Partner der Nummer gegen Kummer unterstützen wir deshalb das erweiterte Hilfsangebot sehr gerne, indem wir die Leitungskapazitäten für das zusätzliche Gesprächsaufkommen bereitstellen.“ Der Dachverband Nummer gegen Kummer e.V. übernimmt die Planung, Organisation und Umsetzung der Sonderrufnummer und bewirbt sie in ukrainischer und russischer Sprache.

Weitere Informationen finden Sie auf www.nummergegenkummer.de.

Pressekontakt:

Anna Zacharias
Email: presse@nummergegenkummer.de oder
Telefon 0202 259 059-0

Über die Nummer gegen Kummer

Nummer gegen Kummer e.V. ist der Dachverband von derzeit 87 lokalen Trägern von Beratungstelefonen, zumeist örtlichen Verbänden des Deutschen Kinderschutzbundes und anderen Wohlfahrtsorganisationen. Das Netzwerk stellt das deutschlandweit größte kostenfreie, telefonische Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und Eltern dar. Speziell ausgebildete und hauptsächlich ehrenamtlich engagierte Berater und Beraterinnen unterstützen die Anrufenden und leisten Hilfe zur Selbsthilfe bei Alltagsproblemen und in schwierigen Lebenssituationen. Der Dachverband ist Mitglied von Child Helpline International.

Nummer gegen Kummer e.V. wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert und von der Deutschen Telekom unterstützt. Seit 1991 stellt die Deutsche Telekom als Kooperationspartner der Nummer gegen Kummer e.V. die technische Infrastruktur für das bundesweite Beratungsangebot kostenfrei zur Verfügung. Außerdem übernimmt sie die Verbindungsgebühren für die Anrufe an die Beratungstelefone.