Wahl des ersten Bürgermeisters in der Gemeinde Landensberg

7. März 2023

Festsetzung des Termins für die Neuwahl

Nach dem Tod von Herrn Bürgermeister Johannes Böse am 12.02.2023  ist in der Gemeinde Landensberg eine Neuwahl für das Amt des ersten Bürgermeisters abzuhalten. Nach den kommunalwahlrechtlichen Vorgaben muss durch die Rechtsaufsichtsbehörde deshalb ein Wahltermin bestimmt werden, der noch innerhalb von drei Monaten liegen soll, nachdem die Funktion vakant wurde.

Das Landratsamt Günzburg hat den Termin für die Neuwahl des ersten Bürgermeisters  in der Gemeinde Landensberg auf Sonntag, 7. Mai 2023, und für eine mögliche Stichwahl auf Sonntag, 21. Mai 2023, festgesetzt. Wahlvorschläge können damit bis spätestens Donnerstag, 16. März 2023, 18 Uhr (52. Tag vor der Wahl), beim Gemeindewahlleiter eingereicht werden. Über die Details hierzu informiert die Gemeinde Landensberg gesondert in eigener Zuständigkeit.

Der neu gewählte Bürgermeister bleibt dann planmäßig bis zum Ablauf der Wahlperiode des Gemeinderats im Amt, also bis zum 30. April 2026. Bürgermeister- und Gemeinderatswahlen fallen damit auch künftig in Landensberg nicht auseinander. Nur wenn die Amtszeit innerhalb der letzten zwei Jahre der Wahlzeit des Gemeinderats beginnen würde, würde sich diese bis zum Ablauf der folgenden Wahlzeit verlängern.