Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung


Das Bild zeigt einen Rollstuhl auf einer gepflasterten Rampe.
Hilfe bei der Anpassung von Wohnraum in besonderen Lebenslagen
Der Freistaat Bayern gewährt für bauliche Maßnahmen, die zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung erforderlich sind ( z.B. für den Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen, Rampe für Rollstuhlfahrer usw.) einmalig ein leistungsfreies Darlehen (Zuschuss) bis zu 10.000,00 €.
Der Zuwendungsempfänger hat die Einkommensgrenze nach Art. 11 des Bayer. Wohnraumförderungsgesetzes einzuhalten.
Zuständig für Auskünfte, Antragsannahme und Gewährung der Darlehen sind das Landratsamt Günzburg für eigen genutzten Wohnraum und die Regierung von Schwaben für vermieteten Wohnraum.
Prüfen Sie auch, ob Sie von Ihrer Pflegekasse für die beabsichtigten Maßnahmen einen Zuschuss erhalten können.

Links (außerhalb der Landkreisseiten)

Weitere Informationen und Direktkontakt
Wildgruber-Glowna Ute
Regierung von Schwaben
Tel.: 0821/327 2479
Emailkontakt zu:
Wildgruber-Glowna Ute

 

 
Landratsamt
Familienportal
Ratsinformationssystem
Wunschkennzeichen
Mitfahrzentrale