Vereinspauschale


Das Bild zeigt eine Walking- Gruppe.
Das Landratsamt Günzburg weist alle Sport- und Schützenvereine darauf hin, dass Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale 2012 dem Landratsamt vollständig mit allen Angaben und Anlagen bis spätestens 1. März 2012 vorliegen müssen.

Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, die nicht verlängert werden kann! Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden!

Bitte beachten Sie
:

Da gesetzlich die eigenhändige Unterschrift erforderlich ist, ist eine digitale Übermittlung der ausgefüllten Formulare nicht möglich. Die Anträge sind daher mit den Original-Übungsleiter-Lizenzen auf dem Postweg zu übersenden oder persönlich abzugeben.

Gefördert werden nur Sportvereine, die:

im Vereinsregister eingetragen sind,
Mitglied des Bayer. Landes-Sportverbands (einschließlich seiner Fachverbände und Anschlussorganisationen) oder des Bayer. Sportschützenbundes sind,
aktive Jugendarbeit leisten (mindestens 10 % der Gesamtmitglieder müssen Kinder und Jugendliche bis einschließlich 26 Jahre sein),
steuerrechtliche Gemeinnützigkeit nachweisen können,
geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweisen und
deren Satzung einen Vereinssitz in Bayern und als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart bestimmen.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie unter "Downloads".

Links (außerhalb der Landkreisseiten)

Downloads

Weitere Informationen und Direktkontakt
Heininger Gerhard
Tel.: 08221/95 194
Emailkontakt zu:
Heininger Gerhard

 

 
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