Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses
Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.
Beschreibung
Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.
Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
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Fassung vom 03.12.2007
Ansprechpartner
Fachbereich 31 - Mobilität
FB 31 - ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) und Radverkehr
Sachbearbeiter
Telefon: 08221 / 95-129
Telefax: 08221 / 95-240
Landratsamt Günzburg - Fachbereich 31 - Mobilität
Hausanschrift
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
89312 Günzburg
Postanschrift
Postfach 200157
89308 Günzburg
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Kontakt
Telefon: +49 8221 95-999
Telefax: +49 8221 95-240