Mitteilungsverordnung – Datenschutzhinweise

Unter bestimmten Voraussetzungen ist das Landratsamt Günzburg gemäß § 2 der Mitteilungsverordnung (MV) verpflichtet, getätigte Zahlungsvorgänge nach Ablauf des jeweiligen Jahres dem zuständigen Finanzamt zu melden.

Zur Erhebung der erforderlichen Mindestangaben erhalten Zahlungsempfänger ein entsprechendes Erfassungsformular.

Die zugehörigen Informationen nach Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung sind unter folgendem Download bereitgestellt:

Direktkontakt

Datenschutzbeauftragten Landratsamt Günzbrg