Landkreis Günzburg führt Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber ein

21. Mai 2024

Start in Leipheim und Ziemetshausen. Durch die Initiative wird nicht nur Integration gefördert, sondern auch wertvolle Beiträge für die Gemeinschaft geleistet.

Der Landkreis Günzburg führt für einen Teil der hier lebenden Asylbewerber Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein. Die Asylbewerber können durch diese gemeinnützige Arbeit einen wertvollen Beitrag für die Gemeinschaft leisten. Das Projekt startet zunächst in der Stadt Leipheim sowie in der Marktgemeinde Ziemetshausen. Schrittweise soll die Initiative dann flächendeckend im gesamten Landkreis Günzburg eingeführt werden.

Ziel ist es, den Asylbewerbern, die in den örtlichen Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, eine sinnstiftende und tagesstrukturierende Tätigkeit zu bieten.  „Wir möchten den Asylbewerbern, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, einen strukturierten Arbeitsalltag ermöglichen und sie bereits schrittweise an den Arbeitsmarkt heranführen,“ sagt Landrat Hans Reichhart und betont zudem: „Asylbewerber können so für ihre erhaltenden Sozialleistungen eine Gegenleistung erbringen.“ Dies führe auch zu einer größeren Akzeptanz in der Bevölkerung. Außerdem erhofft sich Landrat Hans Reichhart durch die Einführung der verpflichteten gemeinnützigen Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Integration: „Durch die tägliche Interaktion bei der Arbeit werden Sprachbarrieren überwunden. Der Erwerb der Sprachkenntnisse ist für eine erfolgreiche Integration unerlässlich.“

Die Arbeitsgelegenheiten nach §5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ermöglichen Asylbewerbern im laufenden Asylverfahren, Geduldeten und vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern eine sinnstiftende und tagesstrukturierende Tätigkeit.  Pro Stunde erhalten die Flüchtlinge 80 Cent, die sie zusätzlich zu ihren Leistungen erhalten. Dieser Betrag wird vom Freistaat Bayern erstattet. Wenn Arbeit abgelehnt wird, hat der Landkreis die Möglichkeit, die Leistungen kürzen. Die Arbeitsgelegenheiten sind grundsätzlich für alle volljährigen Personen vorgesehen sind, die arbeitsfähig sind und keiner Erwerbstätigkeit, Ausbildung o.ä. nachgehen.

Möglich sind bis zu 20 Wochenstunden, entscheidend ist, dass die Arbeit gemeinnützig ist. Diese Unterstützung können die Kommunen im Landkreis Günzburg durchaus gebrauchen, wie Ralf Wetzel, Erster Bürgermeister des Marktes Ziemetshausen, betont. Seine Kommune ist eine von 2 Pilotkommunen, in denen das Projekt zunächst umgesetzt wird. „Die Asylbewerber können unsere Mitarbeiter des Bauhofs bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sei es bei der Pflege von Grünanlagen oder für einfache Kehr- und Reinigungs- oder Unterhaltungsarbeiten. Dazu werden sie mit entsprechender Arbeitsschutzausrüstung ausgestattet und von qualifizierten Kräften unterwiesen, eingearbeitet und in Teams eingesetzt.“