Neue Besuchsregelungen für die Seniorenheime im Landkreis Günzburg

Nach den jüngsten Änderungen aufgrund der 17. Bayerischen Infektionsmaßnahmenverordnung werden die Regelungen für Besuche in den landkreiseigenen Altersheimen deutlich erleichtert.
Ab sofort können Besucherinnen und Besucher einen Selbsttest ohne Aufsicht durchführen. Es genügt, wenn der Selbsttest maximal 24 Stunden vor dem Betreten der Einrichtung erfolgt. Als Nachweis ist eine Eigenerklärung über den durchgeführten Test bei der Einrichtung ausreichend.
Ab dem 1. März 2023 entfällt die Testpflicht dann vollständig. Im Zuge dieser Erleichterungen sind Besuche ab sofort wieder ohne vorherige Terminabsprache möglich. Diese können an allen Wochentagen von 09 – 18 Uhr erfolgen.
Dennoch haben Sie bis 28.02.2023 nach wie vor die Möglichkeit, sich auch vor Ort testen zu lassen. Einzig von den Erleichterungen unberührt ist die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske innerhalb der Altenheime, die weiterhin besteht.
Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite des Eigenbetriebs Seniorenheime unter www.ebs-guenzburg abrufen.