Sport und Freizeit

Versicherungsschutz für Personen aus der Ukraine

Geflüchtete aus der Ukraine können am regulären Sportbetrieb oder an speziellen Sportangeboten von Vereinen, den dem bayerischen Landessportverband angehören, teilnehmen und sind versichert. Auch wenn sie nicht Mitglied im Verein sind, haben sie derzeit einen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz umfasst dabei in erste Linie Unfälle und Haftpflichtschäden.

Nähere Informationen finden Sie im Informationsschreiben für Sportvereine.