Vereinspauschale: Abgabefrist läuft zum 1. März ab!

20. Februar 2024

Für Sport- und Schützenvereine, die noch die staatliche Förderung bekommen wollen, ist Eile geboten.

Das Landratsamt Günzburg weist darauf hin, dass Anträge auf Gewährung der Vereinspauschale 2024 spätestens am 1. März 2024 (Freitag) vollständig mit allen Anlagen bei der Kreisverwaltungsbehörde vorliegen müssen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Antragsunterlagen sowie weitere Informationen erhalten Sie entweder beim Landratsamt Günzburg unter der Telefonnummer 08221/95194 oder zum Download unter www.landkreis-guenzburg.de/vereinspauschale.