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Landkreis Günzburg

Verlängerung der Abgabefrist für Vereinspauschale 2023 bis zum 15. März

Zu sehen ist ein Bild zur Vereinspauschale. Zu sehen ist eine Zielscheibe und ein Fußball.

© Foto: Zielscheibe: Shutterstock #753367681 charnsitr Fußball: Shutterstock #572757691 topseller

Um den Sport- und Schützenvereine mehr Zeit für die Umsetzung der mit den neuen Sportförderrichtlinien verbundenen Änderungen zu geben, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, Sport und Integration die Antragsfrist für die Vereinspauschale für das Förderjahr 2023 um zwei Wochen verlängert. Es können somit Anträge berücksichtigt werden, die bis zum 15.03.2023 vollständig mit allen Anlagen bei der Kreisverwaltungsbehörde vorgelegt werden.

 

Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie unter [HIER].