Humanitäre Aufenthaltsrechte
Geflüchtete (z.B. Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte, Resettlement, Ortskräfte, Abschiebungsverbot; Aufenthaltstitel nach §§ 22 bis 26, § 104c AufenthG) und Ihre Familien

Sie sind Ausländer und aus Ihrem Heimatland nach Deutschland geflohen:

  • Sie wurden als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt. Dies bedeutet, dass Sie nach Abschluss Ihres Asylverfahrens den Flüchtlingsschutz erhalten haben.
  • Ihnen wurde nach Abschluss Ihres Asylverfahrens eine Asylberechtigung gewährt. Asylberechtigt sind politisch verfolgte Personen.
  • Sie haben nach Abschluss Ihres Asylverfahrens den subsidiären Schutz (im Herkunftsland droht Ihnen ernsthafter Schaden) erhalten.
  • Bei Ihnen wurde nach Abschluss des Asylverfahrens festgestellt, dass ein nationales Abschiebeverbot vorliegt und Sie daher nicht in Ihr Heimatland rückgeführt werden dürfen.
  • Sie sind aufgrund einer humanitären Krise aus Ihrem Heimatland geflohen. Sie bedurften Schutz und kamen deshalb über eines der verschiedenen Aufnahme- und Umverteilungsverfahren nach Deutschland (z.B. Resettlement oder Humanitäre Aufnahmeverfahren, Aufnahme ehemaliger Ortskräfte und gefährdeter Personen aus Afghanistan)
  • Sie sind als Kriegsflüchtling aus der Ukraine nach Deutschland gekommen.
  • Sie haben in Ihrem Asylverfahren einen ablehnenden Bescheid erhalten, aber Sie haben sich mehrere Jahre in Deutschland gut integriert.
  • Sie haben ein Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten.

In den obigen Fällen ist der Zweck Ihres Aufenthalts in Deutschland aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen.

Wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten wollen, benötigen Sie immer einen gültigen Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel ist der Oberbegriff für unterschiedliche erteilte Rechte zur Einreise und zum Aufenthalt. Beispiele für Aufenthaltstitel sind eine Aufenthaltserlaubnis (befristeter Aufenthaltstitel) oder eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel).

Ihr Aufenthaltstitel wird Ihnen grundsätzlich als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Es handelt sich um eine Plastikkarte im Kreditkartenformat.

Der Zweck Ihres Aufenthalts (völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe) ist auf Ihrem Aufenthaltstitel vermerkt. Auf Ihrem Aufenthaltstitel steht einer dieser Paragraphen (Paragraphen sind Regeln in Gesetzen). Das nennt man auch Rechtsgrundlage:

§§ 22 bis 26, § 104c AufenthG

Ist einer dieser Paragraphen genannt, so sind Sie hier im Bereich der Humanitären Aufenthaltsrechte richtig.

Hat Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau ein Humanitäres Aufenthaltsrecht? Haben Ihre Mutter oder Ihr Vater ein Humanitäres Aufenthaltsrecht? Wenn ja, dann sind Sie hier auch richtig.

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