Vorsorgeverfügungen

Eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung werden ab der Volljährigkeit empfohlen.

Vorsorge und Betreuung

Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht und Betreuung erhalten Sie hier oder im Flyer “Vorsorge ist keine Frage des Alters”.

Patientenverfügung

Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, nicht mehr äußern zu können, welche medizinischen Behandlungen erwünscht sind und welche nicht. Mit der Patientenverfügung können Sie für diesen Fall vorsorgen. Schriftlich legen Sie darin fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen behandelt werden möchten. Wir klären Sie sensibel und einfühlsam zu den erforderlichen Inhalten auf.

Die Unterlagen zur Erstellung der Patientenverfügung liegen im Pflegestützpunkt für Sie bereit.