Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung
Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Ab dem Schuljahr 2026/27 haben Kinder der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung an fünf Werktagen (Montag bis Freitag) im Umfang von bis zu 8 Stunden täglich. Dieser Anspruch wird jahrgangsweise erweitert und gilt ab dem Schuljahr 2029/30 für alle Klassenstufen 1 bis 4.
Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Eltern ihren Betreuungsbedarf jährlich bis spätestens 30. April beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe anmelden. Die Bedarfsmeldung ermöglicht es den Kommunen, ihre Planungen frühzeitig vorzunehmen und die erforderlichen Betreuungsplätze bereitzustellen.
Detaillierte Informationen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales.
Wichtige Hinweise:
- Grundsätzlich muss kein Grundschulkind die ganztägige Betreuung in Anspruch nehmen.
- Der Rechtsanspruch besteht nur für ganztägige Betreuungsangebote. Für kürzere Betreuungszeiten (bis 14:00 Uhr) besteht kein Rechtsanspruch.
- Es besteht kein Anspruch auf ein konkretes Betreuungsangebot.
- Es besteht kein Anspruch auf ein kostenfreies Betreuungsangebot.
- Die Anmeldung des Rechtsanspruchs ersetzt nicht die verbindliche Anmeldung für ein konkretes Betreuungsangebot vor Ort.
- Ganztägige Betreuungsangebote beinhalten i. d. R. ein Mittagessen. Die Kosten für die Verpflegung tragen die Eltern.
- Informationen zu den tatsächlichen Betreuungsmöglichkeiten, Teilnahme- und Verpflegungskosten erhalten Sie vom jeweiligen Träger des Betreuungsangebots.
Betreuungsangebote im Landkreis Günzburg
Für die rechtsanspruchserfüllende Betreuung während der Schulzeit bzw. nach dem täglichen Schulunterricht stehen verschiedene Angebote im Landkreis Günzburg zur Verfügung:
- Verlängerte Mittagsbetreuung (MiB) bis 16:00 Uhr
- Offene Ganztagsschule (OGTS)
- Gebundene Ganztagsschule (GGTS)
- Hort bzw. Haus für Kinder (altersgeöffneter Kindergarten)
- Heilpädagogische Tagesstätte (HPT)
Welches Angebot besucht werden kann, hängt vor allem davon ab, welche Grundschule Ihr Kind besucht. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Grundschule über die Betreuungsmöglichkeiten vor Ort.
Auch in den Schulferien besteht der Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung. Für 20 Werktage in den Ferien kann der Rechtsanspruch nicht geltend gemacht werden. Die Betreuungsangebote in den Ferien können separat „gebucht“ werden. Es gibt folgende Möglichkeiten im Landkreis Günzburg:
- Angebote der Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Günzburg („Ferieninseln“)
- Angebote der Kommunalen Jugendarbeit bzw. des Kreisjugendrings
- Hort bzw. Haus für Kinder (altersgeöffneter Kindergarten)
- Heilpädagogische Tagesstätte (HPT)
Konkrete Informationen zu den rechtsanspruchserfüllenden Betreuungsmöglichkeiten während der Schulferien erhalten Sie bei Ihrer Wohnortkommune und direkt beim jeweiligen Träger des Betreuungsangebotes.
Anmeldung des Rechtsanspruchs Der Ganztagsanspruch ist jährlich grundsätzlich bis zum 30. April für das kommende Schuljahr (ab dem ersten Schultag des kommenden Schuljahres bis zum letzten Ferientag der darauffolgenden Sommerferien) anzumelden. Füllen Sie das folgende Formular aus, um den Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung Ihres Grundschulkindes beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe anzumelden.