Kommunalwahlen 2026
Am 8. März 2026 werden im Rahmen der allgemeinen Kommunalwahlen in Bayern auch im Landkreis Günzburg Landrat/Landrätin und Kreistag neu gewählt, insgesamt 60 Kreistagsmandate sind zu vergeben. Landrat/Landrätin und Kreistag werden auf die Dauer von sechs Jahren gewählt. Die Amtszeit beginnt am 1. Mai 2026.
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Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Kreistags (12,74 MB)
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Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Landrats (540 KB)
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Bekanntmachung Sitzung Landkreiswahlausschuss am 26.03.2026 zur statistischen Korrektur der Zahl der Stimmberechtigten im abschließenden Ergebnis der Landratswahl und zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses der Kreistagswahl (536 KB)
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Bekanntmachung Form der Verkündung des vorläufigen Ergebnisses für die Landrats- und Kreistagswahl (582 KB)
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Bekanntmachung Sitzung Landkreiswahlausschuss am 10.03.2026 zur Feststellung des Ergebnisses der Landratswahl bzw. der Namen der Personen einer evt. notwendigen Stichwahl (537 KB)
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Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrats (441 KB)
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Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags Teil 1 (440 KB)
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Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags Teil 2 (236 KB)
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Bekanntmachung Sitzung Beschwerdeausschuss bei der Regierung von Schwaben (658 KB)
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Bekanntmachung Sitzung Landkreiswahlausschuss am 20.01.2026 bzw. 27.01.2026 über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge (657 KB)
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Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl von Kreistag und Landrat/Landrätin vom 09.12.2025 (3,78 MB)
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Bekanntmachungen der eingereichten Wahlvorschläge Landrat/Landrätin und Kreistag vom 09.01.2026 (1,13 MB)
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Häufige Fragen und Antworten
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Informationen des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
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Informationen des Bayerischen Landesamts für Statistik
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Informationsbroschüre der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit zu den Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 (Standardausgabe)
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Wahl-Hilfe-Heft „Einfach verstehen! Die Kommunal-Wahlen in Bayern am 8. März 2026
Hier können Sie die Stimmvergabe zur Kreistagswahl 2026 im Landkreis Günzburg testen.
Bei der Kommunalwahl am 8. März haben Sie viele Möglichkeiten, Ihre Stimmen zu vergeben. Um sich mit den Regeln der Stimmvergabe vertraut zu machen und typische Fehler zu vermeiden, können Sie mit unserem interaktiven Probestimmzettel für die Kreistagswahl den Wahlvorgang vorab unverbindlich testen. Per Mausklick können Sie Ihre 60 Stimmen auf die Kreistagskandidaten verteilen, verschiedene Varianten probieren und dabei die „Auszählung“ Ihrer Testdaten verfolgen; u.a. wird angezeigt, wie viele der insgesamt 60 Stimmen bereits vergeben wurden und ob die Stimmabgabe gültig ist. Der Probestimmzettel dient ausschließlich Ihrer Information und Vorbereitung auf den Wahlgang. Er hat keine Auswirkung auf die tatsächliche Wahl. Eine echte Stimmabgabe ist nicht möglich. Selbstverständlich werden keinerlei personenbezogene Daten gespeichert oder ausgewertet.
Welche Möglichkeiten der Stimmvergabe haben Sie?
- Für die Wahl des Kreistags im Landkreis Günzburg hat jede wahlberechtigte Person 60 Stimmen.
- Das bayerische Kommunalwahlrecht bietet die Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens und der Listenwahl.
- Kumulieren bedeutet, dass einzelnen bewerbenden Personen bis zu maximal drei Stimmen gegeben werden können (Stimmen häufeln).
- Panaschieren ermöglicht es den Wählerinnen und Wählern, auch Kandidatinnen und Kandidaten auf verschiedenen Listen anzukreuzen und damit bewerbende Personen verschiedener Parteien und Wählergruppen zu wählen.
- Eine vorgeschlagene Liste kann über das Listenkreuz auch als Ganzes angenommen werden (Listenwahl). Dadurch erhält jede sich bewerbende Person in der darin aufgeführten Reihenfolge eine Stimme. Es ist auch möglich, innerhalb der Liste einzelne Kandidatinnen und Kandidaten zu streichen.
- Werden neben einem Listenkreuz auch Stimmen (einfach oder gehäufelt) an einzelne Kandidatinnen und Kandidaten dieses Wahlvorschlags sowie anderer Wahlvorschläge verteilt, so werden zunächst die einzeln vergebenen Stimmen gezählt und verbleibende Stimmen den nicht gekennzeichneten Bewerberinnen und Bewerbern der angekreuzten Liste in der dort aufgeführten Reihenfolge zugerechnet. Es ist ebenso möglich, die zu vergebenden Stimmen ohne Listenkreuz auf einzelne Bewerberinnen und Bewerber (einzeln oder gehäufelt, aus einer oder aus mehreren Listen) zu verteilen.
- Die Kennzeichnung auf dem Stimmzettel muss eindeutig sein, damit Ihre Stimme als gültig gewertet werden kann.
- Zulässig ist, die Stimmen durch Ankreuzen zu vergeben oder indem Sie die Anzahl der Stimmen, die Sie vergeben wollen, mit den Ziffern „1“, „2“ oder „3“ eintragen.
Der Stimmzettel wird insbesondere ungültig, wenn
- nicht eindeutig erkennbar ist, für wen die Stimmen abgegeben werden,
- die Gesamtstimmenzahl überschritten wird,
- zusätzliche Bemerkungen oder Kennzeichnungen angebracht werden,
- der Stimmzettel leer abgegeben wird. Namen nur zu streichen, reicht alleine nicht aus.
Wahlergebnisse
Der Landkreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung vom 26.03.2026 die abschließenden Ergebnisse der Landkreiswahlen festgestellt:
Ergebnisse der Landkreiswahlen: