Ergänzende Leistungen und Hilfen

Um die Pflege solange wie möglich im eigenen Haushalt durchführen zu können, besteht die Möglichkeit zusätzlich ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte, vornehmlich aus Osteuropa einzusetzen. Es gibt drei verschiedene Beschäftigungsformen. Hierzu können Sie sich durch den Pflegestützpunkt Günzburg gerne beraten lassen. Wir empfehlen keine Vermittlungsagenturen/Dienstleister für ausländische Betreuungskräfte, wir verweisen aber auf:
Den Bundesverband für häusliche Betreuung und Pflege e.V. Dieser setzt sich für die Qualität der Dienstleistungen von ausländischen Betreuungshilfen ein und fördert den öffentlichen Diskurs zu diesem Thema. Auf der Website (www.vhbp.de) sind Agenturen aufgelistet, welche beim Verband Mitglieder sind.
Zertifizierte Anbieter nach der DIN SPEC 33454 – diese verpflichten sich zu fairen Arbeitsbedingungen, einer Kundenberatung durch Pflegekräfte, zu kundenfreundlichen Verträgen und einer Eignungsprüfung von Betreuungshilfen.
Weitere Informationen zum Thema ausländische Haushalts- und Betreuungskräfte erhalten Sie über die Links.
Mahlzeitendienste versorgen Menschen, die nicht mehr selbst kochen können oder möchten. Je nach Anbieter wird das ausgewählte Menü frisch zubereitet oder als Tiefkühlkost angeliefert. Das Angebot ist vor allem auf die Bedürfnisse älterer oder hilfsbedürftiger Menschen zugeschnitten.
Auch die Kostformen, die Anlieferungsbedingungen sowie die Preise unterscheiden sich bei den einzelnen Anbietern. Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte bei den Anbietern selbst. Auch in einzelnen Altenheimen und Kirchengemeinden können Interessenten auf telefonische Voranmeldung regelmäßig oder gelegentlich an deren Mittagstisch teilnehmen.
Der Flexibus stellt eine attraktive Alternative zu den bisherigen und traditionellen Beförderungsmöglichkeiten dar und bietet sich für jede planbare Fahrt wie z.B. zum Arzt, zur Heilanwendung, zu Besuchen in der Klinik – aber auch zu geselligen Treffen, z.B. in einem Café oder bei Verwandten an.
Manche Senioren können oder möchten nicht mehr gerne kochen, andere wollen das Mittagessen in netter Gesellschaft einnehmen und die Möglichkeit zu Gesprächen und Gedankenaustausch nutzen.
Zu den Angeboten, können Sie sich gerne in Ihrer Gemeinde oder bei den Seniorenbeauftragen Ihrer Gemeinde informieren.
Der Hausnotruf ermöglicht alleinstehenden, älteren oder behinderten Menschen im Notfall unkompliziert, selbstständig und direkt Hilfe anzufordern. Er bietet mehr Sicherheit in den eigenen vier Wänden, in jeder Situation.
Dadurch können Betroffene länger in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben.
Bei Vorliegen eines Pflegegrades sind die Kosten der Grundleistungen (Anschluss, Unterweisung und Bereitstellung des Geräts) über die Pflegekasse abgedeckt. Dies sind aktuell 25,50 Euro. Verschiedene Leistungen können hinzugebucht werden, wie z.B. Schlüsselhinterlegung, Tagetaste, Sensor zur Bewegungserkennung, Hausnotruf für unterwegs, usw.
Alle über die Grundleistungen hinausreichenden Leistungen werden nicht von der Pflegekasse oder dem Sozialamt übernommen, sondern müssen vom Betroffenen selbst gezahlt werden.
Der Funksender kann entweder als Kette um den Hals oder wie als Uhr am Arm getragen werden. Auf Knopfdruck wird ein Alarm in der Notrufzentrale ausgelöst, die ständig besetzt ist. Wenn sich die betroffene Person nicht meldet, wird je nach Vereinbarung entweder der ambulante Pflegedienst benachrichtigt oder die ausgewählte(n) Vertrauensperson(en).
Im Landkreis Günzburg stehen Ihnen verschiedene Dienstleister zur Verfügung, bei denen Sie sich informieren und beraten lassen können. Diese Anbieter offerieren unterschiedliche Pakete. Beachten Sie bitte, dass nicht jeder Anbieter alle Dienstleistungen anbietet. Einige bieten lediglich das Basispaket an und verfügen nicht über einen Hintergrund- oder Bereitschaftsdienst. In solchen Fällen wird im Notfall direkt die Vertrauensperson informiert.
Einige Anbieter bieten zudem innovative Lösungen wie Sensoren zur Bewegungserkennung oder GPS-Tracker an, die sicherstellen, dass der Notruf auch unterwegs funktioniert.
Die finanziellen Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung reichen nicht immer aus, um die Kosten der Pflege zu decken. Kann der Pflegebedürftige die Restkosten der Pflege aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht aufbringen, kann ergänzend Hilfe zur Pflege beim Bezirk Schwaben beantragt werden.
Nähere Informationen finden Sie direkt beim Bezirk Schwaben.
Der Bezirk Schwaben bietet im Wechsel auch Sprechtage im Landratsamt Günzburg und im Kreishaus Krumbach an.
Termine 2025 finden Sie im verlinkten Flyer.
Der Freistaat Bayern zahlt Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern nach Antragstellung 1.000 Euro Landespflegegeld pro Jahr. Das Geld ist zur freien Verfügung und nicht zweckgebunden. Der Antrag muss nur einmalig gestellt werden – die Auszahlung erfolgt dann automatisch jedes Jahr.
Ab dem Jahr 2026 reduziert sich das Landespflegegeld auf 500 €. Die andere Hälfte der derzeit rund 450 Millionen Euro teuren Leistung soll in die Pflegestrukturen investiert werden – etwa den Ausbau der Tagespflege oder ambulanter Pflege.
Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.
Informationen zum Thema Menschen mit Behinderung erhalten Sie hier.
Nachbarschaftshilfe kann eine Form der freiwilligen Unterstützung unter Nachbarn sein. Oder eine Unterstützung durch ehrenamtlich engagierte Personen, die über die Gemeinden oder Seniorengemeinschaften vermittelt werden.
Pflegebedürftige müssen nicht auf Urlaub verzichten, brauchen aber spezielle Unterstützung, wenn sie unterwegs sind. Immer mehr Reiseveranstalter stellen sich auf die besonderen Wünsche und Bedürfnisse von älteren Menschen ein und bieten barrierefreie Unterkünfte und/oder betreute Reisen an.
Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Günzburg gewährt auf Antrag eine finanzielle Unterstützung zu den Kosten für die Entsorgung von Windeln bei Kleinkindern bis zu zwei Jahren sowie bei dauerhaft an Inkontinenz erkrankten Personen.
Der Antrag muss jährlich gestellt werden. Mit dem Antrag ist ein geeigneter Nachweis (z.B. ärztliches Attest, Kopie des Rezeptes, Lieferschein) mit vorzulegen.
Nicht unterstützungsberechtigt sind die Bewohner von stationären Einrichtungen der Alten-, Behinderten- oder Krankenpflege und damit vergleichbare Betreuungseinrichtungen.
Bei Fragen wenden Sie sich an den Kreisabfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Günzburg oder gerne auch an den Pflegestützpunkt.
Gesetzlich Versicherte (außer Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) müssen sich an den Ausgaben ihrer Gesundheit, wie z.B. für Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel, etc., in Form von Zuzahlungen beteiligen.
- Um eine übermäßige Belastung durch Zuzahlungen zu verhindern, gibt es Höchst- bzw. Belastungsgrenzen.
- Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent der Bruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Personen pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken liegt die Grenze bei 1 Prozent.
- Die Berechnung basiert auf der Gesamtsumme Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
- Es ist notwendig alle Beläge über die geleisteten Zuzahlungen zu sammeln und aufzubewahren.