Apotheken; Arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung
Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) sind zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken. Sie bedienen sich hierzu ehrenamtlicher Pharmazieräte.
Beschreibung
Ehrenamtliche Pharmazieräte werden von den Regierungen von Oberbayern bzw. Oberfranken bestellt. Sie sind zuständig für die Abnahme und Überwachung der öffentlichen Apotheken.
Eine Überprüfung der Apotheken erfolgt in der Regel alle zwei Jahre. Bei der Besichtigung überprüft der ehrenamtliche Pharmazierat, ob die Apotheke insbesondere nach den Vorschriften über das Apothekenwesen, den Verkehr mit Arzneimitteln und den Verkehr mit gefährlichen Stoffen ordnungsgemäß betrieben wird und ob die Bestimmungen über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens beachtet werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Ansprechpartner
302 Gewerberecht, Vollzug des Gesundheitsrechts und des Veterinärrechts
Team 302 - Vollzug des Gesundheitsrecht und des Veterinärrechts - Durchwahl 701
Sachbearbeiter
302 Gewerberecht, Vollzug des Gesundheitsrechts und des Veterinärrechts
Team 302 - Vollzug des Gesundheitsrecht und des Veterinärrechts - Durchwahl 717
Sachbearbeiter
Landratsamt Günzburg - 302 Gewerberecht, Vollzug des Gesundheitsrechts und des Veterinärrechts
Hausanschrift
89312 Günzburg
Postanschrift
89308 Günzburg