Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz; Maßnahmen der Kommune

Die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

Beschreibung

Unter den Begriffen "Arbeitssicherheit" und "Arbeitsschutz" sind alle Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit zu verstehen (z. B. zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren).

Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.

Rechtsgrundlagen

Landratsamt Günzburg - Stabstelle FASi - Fachkraft für Arbeitssicherheit

Hausanschrift

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Postanschrift

Postfach 200157
89308 Günzburg

Kontakt

Telefax: +49 8221 95-240

Es besteht in besonders gelagerten Fällen möglicherweise auch eine Zuständigkeit Ihrer örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Hierzu beachten Sie bitte die Informationen beim Verfahrensablauf und wenden sich ggf. an Ihr Rathaus.