Gesundheitsschädlinge; Beantragung der Anordnung von erforderlichen Maßnahmen
Sie können bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde die Anordnung der erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen beantragen.
Beschreibung
Zahlreiche Tiere können Krankheitserreger übertragen und so die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen oder gar gefährden. Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, muss die zuständige Behörde die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen anordnen.
Unter Gesundheitsschädlingen sind Tiere zu verstehen, durch die Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können.
Verfahrensablauf
Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, so hat die Kreisverwaltungsbehörde die zu ihrer Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Fachbereich 33 - Gesundheitsamt
FB 33 - Gesundheitsamt - Badegewässer - Frau Ebner
Sachbearbeiterin
Fachbereich 33 - Gesundheitsamt
FB 33 - Gesundheitsamt - Frau König
Sachbearbeiterin
Fachbereich 33 - Gesundheitsamt
FB 33 - Gesundheitsamt - Frau Reindl
Sachbearbeiterin
Fachbereich 33 - Gesundheitsamt
FB 33 - Gesundheitsamt - Frau Wagner
Sachbearbeiterin
Fachbereich 33 - Gesundheitsamt
FB 33 - Gesundheitsamt - Frau Weißenberger
Sachbearbeiterin
Fachbereich 33 - Gesundheitsamt
FB 33 - Gesundheitsamt - Herr Pfründer
Sachbearbeiter
Fachbereich 33 - Gesundheitsamt
FB 33 - Gesundheitsamt - Schuleingangsgesundheit
Sachbearbeiter
Fachbereich 33 - Gesundheitsamt
FB 33 - Gesundheitsamt - Schwangerenberatung
Sachbearbeiter
Fachbereich 33 - Gesundheitsamt
FB 33 - Gesundheitsamt - Trinkwasser - Frau Seitz
Sachbearbeiterin
Fachbereich 33 - Gesundheitsamt
FB 33 - Gesundheitsamt - Tuberkulosefürsorge
Sachbearbeiter
Landratsamt Günzburg - Fachbereich 33 - Gesundheitsamt
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89312 Günzburg
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