Kommunaler Hochbau; Informationen zur Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen

Die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Hochbauten ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.

Beschreibung

Der Bereich Hochbau ist zuständig für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Gebäude (z. B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u.a.gehören:

  • fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung
  • Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen
  • Baubegehung
  • Werkplanung
  • Ausschreibung
  • Vergabe
  • Abrechnung
  • Raumbuch
  • Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen)
  • CAD-Aufnahmen
  • Ermittlung von Gebäudedaten

Rechtsgrundlagen

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Landratsamt Günzburg - 122 Hochbau

Hausanschrift

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Postanschrift

Postfach 200157
89308 Günzburg

Kontakt

Telefax: +49 8221 95-790

Es besteht in besonders gelagerten Fällen möglicherweise auch eine Zuständigkeit Ihrer örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Hierzu beachten Sie bitte die Informationen beim Verfahrensablauf und wenden sich ggf. an Ihr Rathaus.