Schulen; Schulärztliche Beratungen
Eltern und Schulleitung können beim Gesundheitsamt um eine schulärztliche Beratung bitten, wenn bei Schülerinnen und Schülern Probleme festgestellt werden, die gesundheitlich bedingt sein könnten oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnten.
Beschreibung
Die Gesundheitsämter beraten Eltern ärztlich. Ggf. werden Unterlagen des behandelnden Arztes angefordert. Im Bedarfsfall werden weitere fachärztliche Maßnahmen bzw. Gesundheitsförderungsangebote empfohlen. Die Gesundheitsverwaltung der Landkreise und kreisfreien Städte berät auch Schulen nach Wunsch bei Fragen zur Schulfähigkeit und altersgemäßem Entwicklungsstand.
Verfahrensablauf
Schulleitung, Beratungslehrern und Eltern können formlos, aber schriftlich um eine schulärztliche Beratung bitten. Aus dem Antrag muss der Grund für die schulärztliche Beratung ersichtlich sein.
Rechtsgrundlagen
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vom 12. November 2010
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geändert durch Bekanntmachung vom 11. Februar 2003 (KWMBl I S. 181)
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vom 20. Dezember 2008
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