Kontakt
Termine

Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben

Die örtlich zuständige Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) berät als Beratungs- und Bewilligungsstelle der Sozialen Wohnraumförderung über Finanzierung und Planung von Wohnraum im Bereich des Landkreises.

Beschreibung

Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung bestehen Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, den Bau und den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sowie für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor der Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen wurde bzw. der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Deshalb wird eine frühzeitige Vereinbarung eines Beratungstermins bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) empfohlen.

 

Weiterführende Links

Ansprechpartner

401 Bauverfahren und Wohnungsbauförderung
Team 401 - Wohnraumförderung - Frau Buresch (Buchstabe A-K)
Sachbearbeiterin

Telefax: 08221 / 95-370

401 Bauverfahren und Wohnungsbauförderung
Team 401 - Wohnraumförderung - Frau Klement (Buchstabe L-Z)
Sachbearbeiterin

Telefax: 08221 / 95-370

401 Bauverfahren und Wohnungsbauförderung
Team 401 - Wohnraumförderung - Frau Zeller (Buchstabe L-Z)
Sachbearbeiterin

Telefax: 08221 / 95-370

Landratsamt Günzburg - 401 Bauverfahren und Wohnungsbauförderung

Hausanschrift

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Postanschrift

Postfach 200157
89308 Günzburg

Kontakt

Telefax: +49 8221 95-370