Soziale Wohnraumförderung; Beratung außerhalb von Vorhaben
Beschreibung
Im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung bestehen Fördermöglichkeiten für die Schaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen, den Bau und den Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen sowie für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn vor der Bewilligung der Fördermittel mit dem Bau begonnen wurde bzw. der notarielle Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Deshalb wird eine frühzeitige Vereinbarung eines Beratungstermins bei Ihrer zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) empfohlen.
Weiterführende Links
Ansprechpartner
401 Bauverfahren und Wohnungsbauförderung
Team 401 - Wohnraumförderung - Frau Buresch (Buchstabe A-K)
Sachbearbeiterin
401 Bauverfahren und Wohnungsbauförderung
Team 401 - Wohnraumförderung - Frau Klement (Buchstabe L-Z)
Sachbearbeiterin
401 Bauverfahren und Wohnungsbauförderung
Team 401 - Wohnraumförderung - Frau Zeller (Buchstabe L-Z)
Sachbearbeiterin
Landratsamt Günzburg - 401 Bauverfahren und Wohnungsbauförderung
Hausanschrift
89312 Günzburg
Postanschrift
89308 Günzburg