Sozialpass und Familienpass; Beantragung
Gemeinden und Landratsämter können einen Sozialpass und/oder Familienpass anbieten. Diesen können Sie dann beantragen.
Beschreibung
Ein Sozial- oder Familienpass ermöglicht Einzelpersonen oder Familien mit einem geringen Einkommen sowohl die Nutzung öffentlicher Nahverkehrsmittel als auch den Besuch ausgewählter kultureller und sportlicher Einrichtungen zu vergünstigten Bedingungen.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Nähere Informationen stellt ggf. die Gemeinde oder Landratsamt zur Verfügung.
Landratsamt Günzburg - Abteilung 5 - Jugend, Familie und Bildung
Hausanschrift
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
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Postanschrift
Postfach 200157
89308 Günzburg
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Kontakt
Telefon: +49 8221 95-0
Telefax: +49 8221 95-800
E-Mail: jugendamt@landkreis-guenzburg.de