Tourismus; Beratung und Information

Gemeinden und Landkreise können Bürger und Gäste über die touristischen Angebote informieren und beraten.

Beschreibung

Für die Beratung und Information der Bürger und Gäste können in den Landratsämtern und Gemeindeverwaltungen Geschäftsstellen oder Info-Stände eingerichtet werden. Es werden z.T. auch eigene Broschüren und Karten z.B. über Sehenswürdigkeiten und Ausflugstipps, Radtouren und Übernachtungsmöglichkeiten angeboten.

Online-Verfahren

  • Hier sind eine Vielzahl an Übernachtungsmöglichkeiten im Landkreis Günzburg in Bayern zu finden. Egal ob Hotel, Pension, Gasthof, Ferienwohnung, Ferienhaus, Privatzimmer, Campingplatz oder Urlaub auf dem Bauernhof. Die Auswahl an Unterkünften ist groß und für jede Art von Urlaub etwas dabei - sei es Familienurlaub, Fahrradurlaub, Kurzurlaub, Kultur- oder Geschäftsreise. Gerne senden wir auf Wunsch unser gedrucktes Gastgeberverzeichnis kostenlos zu, hier findet Ihr ebenfalls eine große Auswahl an Unterkünften in Günzburg, Krumbach und Umgebung. Das Team der Tourist-Information hilft bei der Suche nach der passenden Unterkunft in der Region rund um LEGOLAND Deutschland ebenfalls gerne weiter.
  • Gerne senden wir Prospekte für die Urlaubsplanung oder Freizeitgestaltung kostenlos nach Hause. Einfach die gewünschten Prospekte auswählen, das Formular ausfüllen und abschicken. Falls es schnell gehen soll, können einige Broschüren einfach direkt als PDF heruntergeladen oder als Blätterkatalog angesehen werden.
  • Traditionelle Maultaschen, hochwertiges Angus-Rind, schwäbische Käsespätzle oder eine deftige Brotzeit - die Restaurantlandschaft im Landkreis Günzburg steht für Vielfalt und Qualität. Die hier ausgewählten Lokalitäten laden dazu ein, die kulinarischen Highlights der Region kennenzulernen:

Verwandte Themen

Landratsamt Günzburg - Regionalmarketing Günzburg GbR - Wirtschaft und Tourismus

Hausanschrift

An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg

Postanschrift

Postfach 200157
89308 Günzburg

Kontakt

Telefax: +49 8221 95-145

Es besteht in besonders gelagerten Fällen möglicherweise auch eine Zuständigkeit Ihrer örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Hierzu beachten Sie bitte die Informationen beim Verfahrensablauf und wenden sich ggf. an Ihr Rathaus.