Kommunales Behördennetz; Betrieb

Landkreise können zusammen mit den kreisangehörigen Gemeinden ein kommunales Behördennetz betreiben.

Beschreibung

Unter einem kommunalen Behördennetz (KomBN) wird ein gemeinsames elektronisches Netzwerk (Intranet) zwischen dem Landratsamt und den Gemeinden im Landkreis mit zentralen Übergängen zum Bayerischen Behördennetz und zum Internet verstanden.

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Es besteht in besonders gelagerten Fällen möglicherweise auch eine Zuständigkeit Ihrer örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Hierzu beachten Sie bitte die Informationen beim Verfahrensablauf und wenden sich ggf. an Ihr Rathaus.